Wohnungsdurchsuchung nach Hinweis auf Schusswaffe
(ots) - Am frühen Samstagabend wurden der Wormser Polizei Streitigkeiten zwischen mehreren Personen in einem Wormser Wohngebiet gemeldet. Während eine der Streitparteien die Örtlichkeit bereits verließ, begab sich eine Person in ein dortiges Wohnhaus und erschien mit einem waffenähnlichen Gegenstand in der Hand erneut auf der Straße. Durch die alarmierte Polizei erfolgte umgehend die Umstellung der Wohnung, in welche sich die Person wieder zurückgezogen hatte. Durch die Beamten konnte Kontakt zum Verdächtigen hergestellt und mit diesem gesprochen werden. Gleichzeitig konnte durch weitere Zeugen der Verdacht erhärtet werden, dass es sich bei dem waffenähnlichen Gegenstand um eine Schusswaffe handeln könnte. Aufgrund der fortlaufend ablehnenden Haltung des Verdächtigen erwirkten die Beamten einen Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnung. Im Rahmen der Durchsuchung konnten verschiedene Gegenstände aufgefunden und sichergestellt werden, welche nach erster Einschätzung unter das Betäubungsmittel- bzw. Waffengesetz fallen könnten. Eine Schusswaffe konnte hingegen nicht festgestellt werden. Bezüglich der sichergestellten Gegenstände erfolgen weitere Ermittlungen der Polizei Worms.
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Datum: 11.05.2020 - 00:14 Uhr
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