Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln in Bockhorn - 50-Jähriger aus Oldenburg zeigte Auffälligkeiten - Weiterfahrt untersagt und Verfahren eingeleitet
(ots) -
Am späten Sonntagnachmittag, 10.05.2020, kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung gegen 17:50 Uhr einen Fahrzeugführer, der mit seinem Pkw in der Westersteder Straße unterwegs war. Während der Überprüfung stellten die Beamten körperliche Auffälligkeiten fest, die auf eine Betäubungsmittelbeeinflussung des 50-jährigen Oldenburgers hindeuteten.
Da die Durchführung des sog. Drogenschnelltests vor Ort abgelehnt wurde, musste der Mann mit zur Dienststelle des Polizeikommissariats Varel genommen werden.
Dort nahm ein Arzt von dem Oldenburger Blut ab, die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss ein, die Ermittlungen dauern an.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland Pressestelle Wilhelmshaven Telefon: 04421/942-104 und am Wochenende über 04421 / 942-215 www.polizei-wilhelmshaven.de www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/4594222 OTS: Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Original-Content von: Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.05.2020 - 14:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2353567
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-WHV
Stadt:
Bockhorn
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln in Bockhorn - 50-Jähriger aus Oldenburg zeigte Auffälligkeiten - Weiterfahrt untersagt und Verfahren eingeleitet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).