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Zusätzliche Öffnung eines Grenzübergangs an der deutsch-französischen Grenze

ID: 2353672

(ots) - Seit Montag, den 11. Mai 2020 ist der Grenzübergang Neuenburg Rheinbrücke / Chalampé geöffnet.

In enger Abstimmung mit den französischen Behörden wurde der Grenzübergang Neuenburg Rheinbrücke / Chalampé am Montag, den 11. Mai 2020, ab 06:00 Uhr für den Fußgänger- und Fahrradverkehr sowie ab 15:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr geöffnet.

Die Bundespolizei kontrolliert hierbei den grenzüberschreitenden Verkehr. Die Regelungen für den Grenzübertritt gelten analog zu denen der bislang notifizierten Grenzübergangsstellen.

Antworten zu häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit den Grenzkontrollen finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei: https://www.bundespolizei.de/Web/ DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/theme n/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html. Bitte beachten Sie generell auch die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Website des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherhei tshinweise.

Weitere tagesaktuelle Informationen finden Sie auch auf dem Twitteraccount der Bundespolizei Baden-Württemberg: https://twitter.com/bpol_bw.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein Katharina Keßler Telefon: 07628 8059-104 (bis 16:00 Uhr) E-Mail: pressestelle.weil(at)polizei.bund.de http://www.polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116094/4594323 OTS: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein

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Datum: 11.05.2020 - 15:40 Uhr
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