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Verkehrssünder im Visier des Regionalen Verkehrsdienstes - Mit Zivilwagen Geschwindigkeit überwacht

ID: 2354140

(ots) - Gießen:

Freitagvormittag (08. Mai) vergangener Woche besetzten zwei Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes den Zivilwagen der Geschwindigkeitsüberwachung. Sie brachten das sogenannte "Provida"-Fahrzeug im Gießener Landkreis zum Einsatz. Diese PS-starken Fahrzeuge sind mit einer geeichten Messtechnik ausgestattet, die den vorausfahrenden Raser gleichzeitig mit Videotechnik aufzeichnet. Die Schnellfahrer werden nach der Messung gestoppt und sofort mit ihrem Fehlverhalten konfrontiert.

Zwischen 08.30 und 13.00 Uhr erwischten die Polizisten in Gießen und im Gießener Umland mehrere Verkehrssünder, die zu schnell unterwegs waren, telefonierten oder nicht angeschnallt waren.

Zwei Raser "fuhren haarscharf an einem Fahrverbot vorbei". Seit Anfang des Monats gilt ab einer Überschreitung von 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften ein einmonatiges Fahrverbot. Sie waren auf der Bundesstraße 49 nach Gießen mit einer Überschreitung von 22 km/h bzw. 24 km/h zu schnell (bei erlaubten 100 km/h) unterwegs und müssen nun mit einem Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg rechnen.

Vier Fahrzeuglenker konnten ihre Finger offensichtlich nicht von ihren Mobiltelefonen lassen. Für diese Art der Ablenkung sieht der Tatbestandskatalog eine Geldbuße von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg vor.

Gegen 12.00 Uhr stoppten die Ordnungshüter in der Marburger Straße einen 60 - jährigen Rollerfahrer aus Wettenberg. An seinem Roller war ein Kennzeichen angebracht, welches für ein anderes Fahrzeug ausgegeben war. Im Rahmen der Überprüfung stellten die Polizisten technische Veränderungen fest. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt bei diesem Roller 45 km/h. Letztendlich wurde allerdings auf einem Rollenprüfstand ermittelt, dass eine Spitzengeschwindigkeit von mehr als 80 km/h erreicht werden konnte. Der Wettenberger hatte keine gültige Fahrerlaubnis und ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.





Auch eine 65-jährige führerscheinlose Rollerfahrerin aus Buseck ging den Beamten ins Netz. Hier leiteten die Ordnungshüter ebenfalls ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrererlaubnis ein. Auch ihr Ehemann hat sich strafbar gemacht, da er als Halterverantwortlicher die Fahrt ohne Führerschein zuließ.

Sabine Richter

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Datum: 12.05.2020 - 12:36 Uhr
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