200513-3: Dachstuhlbrand eines Einfamilienhauses - Erftstadt
(ots) - Die Bewohnerin des Hauses (36) informierte selbst die Feuerwehr und blieb neben ihren Kindern unverletzt. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an.
Polizeibeamte erhielten am Dienstag (12. Mai) kurz nach 15:00 Uhr den Einsatz, zu einem Hausbrand in die Wilhelm-Leuschner-Straße zu fahren. Ein Zeuge hatte zuvor die Polizei über den Notruf 110 informiert. Dort eingetroffen, stellten die Beamten einen deutlich sichtbaren Dachstuhlbrand fest, den die Feuerwehr bereits löschte. Die Bewohnerin des Hauses (36) wurde ersten Erkenntnissen zufolge selbst auf den Brand vom Garten aus aufmerksam und brachte sich und ihre beiden Kindern in Sicherheit. Sie informierte ihren Ehemann (50), der sich zur Wohnanschrift begab.
Das Haus war nach den Löscharbeiten nicht mehr bewohnbar. Die Beamten beschlagnahmten den Brandort für die folgenden Arbeiten der Brandermittler des Kriminalkommissariates 11 aus Hürth. Der Sachschaden liegt ersten Schätzungen zufolge bei etwa 80.000 Euro. (bm)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/10374/4595843 OTS: Polizei Rhein-Erft-Kreis
Original-Content von: Polizei Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.05.2020 - 11:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2354700
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-REK
Stadt:
Rhein-Erft-Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 200513-3: Dachstuhlbrand eines Einfamilienhauses - Erftstadt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rhein-Erft-Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).