Erneute Trunkenheitsfahrt
(ots) - Nachdem er bereits am 9. Mai beim Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss erwischt worden war, wurde ein 22-jähriger Pkw-Fahrer am 14.05.2020 gegen 04:20 Uhr erneut auffällig. Bei einer Verkehrskontrolle ergaben sich wiederum Hinweise auf den Konsum von Betäubungsmitteln, die durch einen Drogenvortest (positiv auf THC) bestätigt wurden. Dem jungen Mann musste erneut eine Blutprobe entnommen werden. Ein weiteres Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet. Als "Wiederholungstäter" droht dem 22-Jährigen sowohl die Verdoppelung des Bußgeldes (jetzt 1.000 EUR) als auch die Verdoppelung des Fahrverbots (jetzt zwei Monate). | pizw
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Datum: 14.05.2020 - 07:33 Uhr
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