Verkehrskontrolle - Autofahrer stand offenbar unter Drogeneinfluss
(ots) - Den richtigen Riecher bewiesen Polizeibeamte am Donnerstagmittag (14.05.) im Neusser Süden.
Gegen 12:00 Uhr weckte ein Ford auf der Neusser Landstraße das Interesse der Ordnungshüter. Eine Kontrolle folgte. Da der 28-jährige nach einem Drogenvortest im Verdacht stand, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren zu sein, entnahm ein Arzt die notwendig gewordene Blutprobe. Das Ergebnis wird zeigen, ob sich der Verdacht bestätigt.
Gegen den Neusser werden Verfahren nach dem Straßenverkehrs- und Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Der 28-Jährige muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Gefährlichkeit von Drogen und Alkohol im Straßenverkehr hin. Drogen- sowie Alkoholkonsum in Verbindung mit der Teilnahme am Straßenverkehr sind verantwortlich für zahlreiche Verkehrsunfälle bei denen hoher Sachschaden entsteht oder sogar Menschen Verletzungen erleiden.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/4597932 OTS: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.05.2020 - 11:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2356057
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NE
Stadt:
Neuss
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verkehrskontrolle - Autofahrer stand offenbar unter Drogeneinfluss"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).