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Hauptzollamt Osnabrück zieht positive Bilanz für 2019

ID: 2357173

(ots) - 861,8 Millionen Euro Steuereinnahmen 68 Millionen Euro durch Vollstreckungsmaßnahmen beigetrieben 14,1 Millionen Euro Schaden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung festgestellt 98,7 Kilogramm Rauschgift beschlagnahmt

Mit der Jahresbilanz 2019 legt das Hauptzollamt Osnabrück wieder ein beeindruckendes Zeugnis seiner Leistungsfähigkeit vor. Nicht nur bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit haben die Beschäftigten mehr vorenthaltene bzw. veruntreute Sozialversicherungsbeiträge, hinterzogene Steuern und rechtswidrig erlangte Vermögensteile festgestellt, sondern auch eine Rekordmenge von Waren abgefertigt. Der Osnabrücker Zoll scheint gut aufgestellt zu sein.

Nach den nunmehr vorliegenden Zahlen zeigt sich der Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Dr. Thomas Möller, zusammen mit seinen 486 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr zufrieden. Herausfordernd ist nach seinen Worten die Corona-Krise. Das Hauptzollamt arbeitet mit Hochdruck daran, Unternehmen unbürokratisch zu unterstützen und in der Zollabfertigung die für die Firmen so wichtige Lieferkette zuverlässig zu unterstützen.

Das Hauptzollamt Osnabrück erhob im vergangenen Jahr mehr als 861,8 Millionen Euro an Zöllen, Verbrauchsteuern und sonstige Steuern. Es zog Zahlungsrückstände von über 68 Millionen Euro ein. Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung wurde ein Gesamtschaden von 14,1 Millionen Euro ermittelt. Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts in Schüttorf stellte bei Kontrollen mehr als 98 Kilogramm Rauschgift sicher.

Die Schwerpunkte der Bilanz 2019 im Einzelnen:

Erhebung von Steuern und Abgaben

Die Einnahmen aus klassischen Zöllen in Höhe von mehr als 39 Millionen Euro für Waren aus Drittstaaten fließen in den Haushalt der Europäischen Union. Die für den Bundeshaushalt erhobene Einfuhrumsatzsteuer betrug über 203 Millionen Euro.

An besonderen Verbrauchsteuern und Verkehrssteuern wurden für den Bundeshaushalt mehr als 618 Millionen Euro eingenommen. Hierbei handelt es sich um die Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol-, Kaffee-, Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Luftverkehr-und Kraftfahrzeugsteuer.





Kontrolleinheit Verkehrswege

Die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels ist eine wichtige Aufgabe der Zöllnerinnen und Zöllner im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück. Zuständig hierfür sind die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege mit Sitz in Schüttorf, welche mobile Kontrollen im Bezirk durchführen. Im vergangenen Jahr führten die Beamten rund 13.970 Personen- und Warenkontrollen durch.

Insgesamt kam es zu rund 1.180 Beanstandungen mit 468 eingeleiteten Strafverfahren und 17 Festnahmen. Die Zöllner beschlagnahmten rund 79.500 Ecstasy-Tabletten, 26 Kilogramm Marihuana, 22 Kilogramm Amphetamin, 13 Kilogramm Kokain und 146 Joints. Außerdem stellten die Beamten 78 Waffen sicher. Weiterhin konfiszierte die mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamts Osnabrück im Rahmen ihrer Arbeit 38.580 Zigaretten.

Steueraufsicht und Außenprüfung

Steuerfestsetzungen beruhen auf Angaben, die die Beteiligten selbst gemacht haben. Der Prüfungsdienst des Hauptzollamts Osnabrück überprüft Unternehmen, bei denen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit auch Zölle und Verbrauchsteuern anfallen und stellt durch Betriebsprüfungen die Steuergerechtigkeit und Gleichbehandlung der Marktteilnehmer sicher. Der Schwerpunkt solcher Prüfungen liegt in der Regel als Buchprüfung in der Auswertung von Geschäftsunterlagen. Aufgrund von Prüfungen des Sachgebietes Prüfungsdienst des Hauptzollamts wurden im Jahr 2019 rund 6,5 Millionen Euro an Zöllen und Steuern nachgefordert sowie rund 720.000 Euro an die Beteiligten erstattet. Die Beschäftigten des Steueraufsichtsdienstes führten zusätzlich zu den Prüfungen im letzten Jahr 1.951 Steueraufsichtsmaßnahmen durch.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Hauptzollamts Osnabrück. Zuständig hierfür ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit ihren drei Standorten in Nordhorn, Lohne und Osnabrück. Sie führt Prüfungen in allen Wirtschaftsbranchen durch. Prüfungsschwerpunkte bilden unter anderem das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Speditions- und Transport- und Logistikgewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Die Kontrolle des Mindestlohns ist Bestandteil einer regulären Prüfung und erfolgt im Rahmen eines ganzheitlichen Prüfungsansatzes.

In 2019 prüfte die FKS des Hauptzollamts Osnabrück 1.035 Arbeitgeber.

Abgeschlossen werden konnten im vergangenen Jahr 2.046 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und rund 1.095 Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Zahlreiche Verfahren wurden wegen Verstoßes der Bestimmungen wegen eines Mindestlohns geführt. Mit ihren Prüfungen ermittelten die Beschäftigten vorenthaltene bzw. veruntreute Sozialversicherungsbeiträge, hinterzogene Steuern und rechtswidrig erlangte Vermögensteile von über 14,1 Millionen Euro. Wegen der Ermittlung der Schadenshöhe wird erfolgreich mit der Steuerverwaltung und der Deutschen Rentenversicherung zusammengearbeitet.

Durch die Gerichte wurden Täter deswegen zu rund 40 Jahren Freiheitsstrafe und über 341.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Hauptzollamt verhängte selbst Bußgelder in Höhe von mehr als 627.000 Euro.

Durch das am 18. Juli 2019 in Kraft getretene Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch hat die FKS zusätzliche Befugnisse erhalten, die sie in die Lage versetzt, noch besser für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.

Postverkehr / Grenzbeschlagnahmen

Auch im Jahr 2019 wurde bei den vier Zollämtern des Hauptzollamts Osnabrück eine Vielzahl von Postsendungen abgefertigt. Der stetig zunehmende Internethandel, insbesondere durch Käufe von Privatpersonen, brachte wieder Probleme mit sich. Viele Käufer, die ihre Waren in Ländern außerhalb der Europäischen Union bestellt hatten, bedachten nicht, dass auch für diese im Postverkehr eingeführten Waren zahlreiche Gesetze zu beachten sind.

So ist z.B. die Einfuhr von Arzneimittel auf dem Postweg durch Privatpersonen in der Regel verboten. Das Hauptzollamt darf diese Medikamente nicht freigeben. Sie sind entweder zurückzusenden oder zu vernichten. Viele technische, elektronische Geräte oder Spielzeug aus Ländern außerhalb der Europäischen Union erfüllen nicht die hohen Anforderungen an die Produktsicherheit, die der Gesetzgeber fordert. Das Hauptzollamt muss in diesen Fällen die Entscheidung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes einholen. Bei Kleidung, Spielkonsolen verschiedener Hersteller oder Parfümstoffen handelt es sich zudem oft um Fälschungen. Bei der Einfuhr dieser Waren wurde immer wieder gegen das Markenschutz-, Urheberrechts- und Geschmackmustergesetz verstoßen. Diese Waren werden z.B. aufgrund von Grenzbeschlagnahmeanträgen der Rechteinhaber sichergestellt und vernichtet.

So wurden im Jahr 2019 bei den Zollämtern 194 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, 601 Verstöße im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit, 14 Verstöße im Bereich des Artenschutzes und 25 Verstöße gegen das Waffenrecht festgestellt.

In der Corona-Pandemie wird auch bei den Osnabrücker Zollämtern vermehrt Schutzausrüstung (z.B. Mund-Nasen-Schutz, Community Mask) abgefertigt, bei denen in Zusammenarbeit mit der Gewerbeaufsicht die Tauglichkeit als Medizinprodukt zu überwachen ist.

KFZ - Steuer

Das Hauptzollamt Osnabrück betreut im Rahmen der Kfz-Steuer rund 1,45 Millionen amtlich zugelassene Kraftfahrzeuge. Das festgesetzte Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer beträgt rund 205 Millionen Euro.

Zentrale Vollstreckungsstelle Nordhorn

Bei der über Osnabrück hinaus für den gesamten Weser-Ems-Raum und Bremen zuständigen Zentralen Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Osnabrück mit Sitz in Nordhorn gingen im letzten Jahr mehr als 203.000 Vollstreckungsersuchen ein.

Der Vollstreckungsinnendienst und die Vollziehungsbeamten des Hauptzollamts vollstreckten mehr als 68 Millionen Euro für die Bundesagentur für Arbeit, andere Sozialleistungsträger, Berufsgenossenschaften und auch eigene Forderungen der Zollverwaltung.

Viele der im Jahr 2019 gepfändeten oder beschlagnahmten Waren z.B. Uhren, Bilder, Spirituosen, Elektronikartikel, Fitnessgeräte, Fahrzeuge oder Werkzeuge) wurden aber auch über die zolleigene Versteigerungsplattform www.zoll-auktion.de öffentlich versteigert.

7 Bilddateien: Quelle Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück Pressesprecher Christian Heyer Telefon: 0541-5066-302 E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de www.zoll.de

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Datum: 18.05.2020 - 07:14 Uhr
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