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200518-1-pdnms Auch am Himmelfahrtstag gelten die bestehenden Vorschriften

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(ots) - Die Polizei ruft eindringlich dazu auf, auch am Himmelfahrtstag die geltenden Vorschriften zu beachten. Bollerwagentouren im Freundeskreis, exzessiver Alkoholkonsum und Gruppenansammlungen gehören nicht dazu! Bei entsprechenden Feststellungen wird die Polizei einschreiten und mit den gebotenen Maßnahmen agieren. Dies kann auch Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Platzverweise und sogar Ingewahrsamnahmen beinhalten. Die Landespolizei wird sich taktisch und personell aufstellen, um schnell und konsequent einschreiten zu können. Dies gilt sowohl für Verstöße gegen die Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus als auch für weitere veranstaltungsbedingte Störungen am Himmelfahrtstag. Gerade an örtlichen Schwerpunkten wie dem Einfelder See oder auch dem Bordesholmer See wird die Polizeidirektion Neumünster mit andauernder Präsenz die Sicherheit gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Petersen

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Datum: 18.05.2020 - 13:19 Uhr
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