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LK CLP und VEC: Kontrollen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus an Christi Himmelfahrt beziehungsweise Vatertag (21. Mai 2020)

ID: 2358762

(ots) - Seit Beginn der Corona-Pandemie stellten Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen nicht unerhebliche Einschnitte in unser gesellschaftliches Leben dar. In den letzten Tagen gab es mehrere Verordnungsänderungen in kurzer Abfolge, welche erste Lockerungen umsetzten. So durften beispielsweise ab den 11. Mai 2020 Einzelhandelsgeschäfte ohne Verkaufsflächenbeschränkung sowie die Gastronomie wieder ihre Türen öffnen.

Trotz jüngster Anpassungen der Kontaktbeschränkungen und erster Lockerungen sind gewisse Verhaltens- und Grundregeln weiterhin zu beachten, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern. Dies gilt auch für den anstehenden Feiertag Christi Himmelfahrt am 21. Mai 2020, der auch als Vatertag begangen wird und in den vergangenen Jahren im Oldenburger Münsterland gerne für Ausflüge und Gruppentouren genutzt wurde.

Jede Person ist weiterhin angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Auch in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück soll der Kreis der sich dort treffenden Menschen möglichst klein und gleichbleibend sein. Nach den neuen Regelungen ab dem 11. Mai 2020 dürfen sich Menschen aus zwei Familien oder zwei Wohngemeinschaften treffen ("Zwei-Haushalts-Regeln"). Somit ist ein Treffen mit Menschen aus einem weiteren Hausstand zulässig, aber nicht mit Personen aus mehreren Hausständen. Dies gilt auch für Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit. Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen sind nur dann zulässig, wenn die Personen aus einem und einem weiteren Hausstand kommen. Hierbei ist zu beachten, dass der für die sozialen Kontakte zueinander geltende Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Feierlichkeiten mit partyähnlichen Ausmaß sind angesichts der ernsten Lage nicht akzeptabel. Dies gilt auch für Verhaltensweisen, die das Abstandsgebot gefährden, wie Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien.





Für den Gastronomiebereich gilt zusätzlich, dass alle öffentlichen Veranstaltungen bis auf wenige Ausnahmen untersagt sind und nur Gastronomie öffnen darf, bei denen der Verzehr von Speisen überwiegt. Es dürfen nur maximal 50 Prozent der zugelassenen Sitzplätze belegt sein, Selbstbedienung ist nicht erlaubt. Ausschließlicher Verkauf von Getränken ist nicht gestattet. Bars, Clubs und Diskotheken müssen somit geschlossen bleiben. Grundsätzlich sind Abstands- und Hygieneregeln vom Betreiber umzusetzen und Kontaktdaten der Gäste sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens sind zu dokumentieren.

Wie bei den bereits vergangenen Feiertagen erfolgt wird die Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta auch am Vatertag Präsenz in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta zeigen und die Einhaltung der Verhaltensregeln überwachen. Bei der Feststellung von Verstößen werden die Polizeibeamten im Rahmen ihres Ermessensspielraumes einschreiten und gegebenenfalls Ermittlungsverfahren sowie weitere Maßnahmen einleiten.

Ungeachtet der Lockerungen erfordern die nächsten Wochen nach wie vor Wachsamkeit, Disziplin und Solidarität eines jeden. Das Virus ist weiterhin präsent und gefährlich. Die Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta möchte die Bürgerinnen und Bürger für den anstehenden Feiertag sensibilisieren und an die bereits gezeigte Vernunft und Disziplin appellieren.

"Auch wenn die Infektionszahlen im Landkreis Cloppenburg weiter sinken und sich insgesamt auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau befinden, müssen wir weiterhin sehr aufmerksam und vorsichtig mit uns und unseren Mitmenschen umgehen" so Landrat Johann Wimberg, der um Verständnis für die Einschränkungen wirbt.

"Es wäre fatal, wenn aus Achtlosigkeit eine zweite Infektionswelle ausgelöst werden würde und wir viele Lockerungen, die wir durch wochenlange Entbehrungen zurückerlangt haben, verlieren würden", erklärte Wimberg weiter. Der Himmelfahrtstag eigne sich durchaus gut für einen Familienausflug im Oldenburger Münsterland oder ein Treffen im eigenen Garten mit wenigen engen Freunden, so der Cloppenburger Landrat.

Im Kreishaus Vechta rufen die Verantwortlichen ebenso zur Rücksichtnahme am Himmelfahrtstag auf. "Auch hier im Landkreis Vechta ist die Zahl der Neuinfektionen auf ein niedriges Niveau gesunken. Es gibt aber noch keinen Grund zur Entwarnung. Die üblichen Abstands- und Hygienevorgaben gelten an Feiertagen genauso wie an allen anderen Tagen auch. Je konsequenter wir uns daran halten, desto besser bekommen wir die Pandemie in den Griff", sagt Erster Kreisrat Hartmut Heinen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta Nadine Luttmann, PKin Pressestelle Telefon: 04471/1860-104 E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de https://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_clop penburg_vechta/herzlich-willkommen-bei-der-polizeiinspektion-cloppenb urgvechta-33.html

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/4601459 OTS: Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta

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Datum: 19.05.2020 - 15:36 Uhr
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