Nicht angemeldete Versammlung vor Staatskanzlei in Schwerin
(ots) -
Am 19.05.2020 gegen 19:00 Uhr meldete sich ein 38-Jähriger Deutscher telefonisch bei der Polizei in Schwerin und gab an, dass er sich vor der Staatskanzlei befinden würde und eine Versammlung abhalten möchte, um auf die aus seiner Sicht bestehenden Missstände bei der Auszahlung der Corona-Soforthilfe hinzuweisen. Der 38-Jährige wolle in diesem Kontext ein Protestcamp errichten, weshalb er u. a. auch ein Wurfzelt mit sich führte, welches er vor der Staatskanzlei aufbaute und verlangte das sofortige Gespräch mit ausgewählten Politikern. Insgesamt befanden sich drei Personen vor Ort, welche an der Versammlung teilnahmen.
Aufgrund der starken Alkoholisierung des 38-Jährigen sowie der Tatsache, dass er mehrfach polizeibekannt ist, fungierte die 32-Jährigen deutsche Ehefrau als Versammlungsleiterin. Im Rahmen eines Kooperationsgespräches zwischen der 32-Jährigen und der Polizei wurde zunächst festgelegt, dass es sich um eine nicht angemeldete Versammlung handelte, welche insoweit eine Straftat darstellt. Den Personen wurde trotz dessen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Versammlung, unter Einhaltung von polizeilich festgelegten Auflagen, bis 21:00 Uhr durchzuführen.
Um 21:00 Uhr beendete die 32-Jährige Versammlungsleiterin die Versammlung auflagengemäß. Der 38-Jährige Versammlungsteilnehmer weigerte sich zunächst, sich nach Beendigung der Versammlung vom Versammlungsort zu entfernen. Nach Erteilung eines Platzverweises und Androhung weiterer polizeilicher Maßnahmen entfernte sich der 38-Jährige gegen 22:30 Uhr vom Versammlungsort.
Gegen den 38-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Versammlungsgesetz eingeleitet, die 32-Jährige Versammlungsleiterin muss sich wegen Abhaltens einer nicht angemeldeten Versammlung strafrechtlich verantworten.
Florian Schöllermann Polizeikommissar Polizeihauptrevier Schwerin Polizeiinspektion Schwerin
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Datum: 19.05.2020 - 23:24 Uhr
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