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Zwei Fälle von Gewalt in engen sozialen Beziehungen

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(ots) - Am 19.05.2020, gegen 06:45 Uhr, rief eine 24-Jährige bei der Polizei an und teilte mit, dass ihr Ex-Freund sie geschlagen habe. Als die Polizeibeamten bei ihr eintrafen, war der 25-Jährige nicht mehr vor Ort. Die 24-Jährige erklärte, ihr Ex-Freund sei aggressiv geworden und es sei zum Streit gekommen, in dessen Folge er ihren Kopf mit zwei Händen gepackt und gegen die Wand gestoßen habe. Sie wurde dadurch verletzt und kam ins Krankenhaus. Als die Polizeibeamten zu der Wohnanschrift des 25-Jährigen fuhren, wurde ihnen mitgeteilt, dass in der Nähe ein Mann mit einer Eisenstange bedrohlich herumhantieren würde. Als die Polizeibeamten ankamen, stellten sie fest, dass es sich um den 25-Jährigen handelte. Sie fesselten ihn und nahmen ihn aufgrund seines hohen Atemalkoholwertes in Höhe von 2,23 Promille mit zur Dienststelle. Dort kam er in Gewahrsam und wurde gegen Abend wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihm wurde der Kontakt zur 24-Jährigen für die nächsten Tage verboten. Die 24-Jährige wurde über rechtliche Möglichkeiten und Anlaufstellen informiert.

Am 19.05.2020, gegen 20:00 Uhr, meldete ein Ludwigshafener der Polizei laute Schreie aus einer Nachbarwohnung. Als die Polizeibeamten eintrafen, klingelten sie bei der Wohnung, aus der die Schreie zu hören waren und ein 34-Jähriger öffnete die Tür während eine 33-Jährige weinend um Hilfe schrie. Sie erklärte den Beamten, dass der 34-Jährige ihr Ex-Freund sei und dass er eine eigene Wohnung habe. Er hätte sie besucht, es sei zum Streit gekommen und dann habe der 34-Jährige sie auf das Bett gedrückt und geschlagen. Zudem habe er sie mit dem Tode bedroht. Die Polizeibeamten verwiesen den 34-Jährigen aus der Wohnung und der Kontakt zur 33-Jährigen wurde ihm für die nächsten Tage verboten. Die Frau wurde über rechtliche Möglichkeiten und Anlaufstellen informiert.

Der Polizei kommt im Umgang mit häuslicher Gewalt als ständig erreichbare und schnell verfügbare Organisation eine entscheidende Rolle zu. Prävention, konsequente Strafverfolgung sowie weitreichender Opferschutz und Opferhilfe sollen Opfern von häuslicher Gewalt effektiven Schutz gewähren.





Wenn auch Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Bei allen Polizeidienststellen stehen Ihnen speziell geschulte Ansprechpartner zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz Anke Buchholz Telefon: 0621-963-1500 E-Mail: pprheinpfalz.presse(at)polizei.rlp.de www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/4601949 OTS: Polizeipräsidium Rheinpfalz

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Datum: 20.05.2020 - 10:35 Uhr
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