200520-4: Zeuge meldete nicht fahrbereiten LKW - Wesseling
(ots) - Der Zeuge meldete der Polizei einen LKW, dessen Bereifung in einem nicht verkehrssicheren Zustand war. Polizisten untersagten die Weiterfahrt.
Am Mittwoch (20. Mai) erhielt die Polizeileitstelle um 10:20 Uhr einen Anruf eines Zeugen, der meldete, dass sich auf einem Firmengelände an der Herseler Straße ein LKW befände, dessen Bereifung diverse Mängel aufwies. Der Fahrer des LKW wollte seine Fahrt ursprünglich nach dem Entladen fortführen. Der Zeuge informierte die Polizei. Die Beamten nahmen die beschriebene Bereifung genau in Augenschein und stellten fest, dass von den insgesamt zwölf Reifen des Gespanns tatsächlich zehn erhebliche Mängel hatten. Es befanden sich massive Risse in den Laufflächen und an einem Reifen löste sich die Lauffläche bereits. Ein durchaus gefährlicher Zustand, wenn man bedenkt, dass die Autobahn damit befahren werden sollte. Den Beamten blieb nichts anderes übrig, als dem LKW-Fahrer die Weiterfahrt zu untersagen. Er oder ein Verantwortlicher muss sich nun um die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit in Form von Neubereifungen kümmern. (bm)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/10374/4602093 OTS: Polizei Rhein-Erft-Kreis
Original-Content von: Polizei Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.05.2020 - 11:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2359181
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-REK
Stadt:
Rhein-Erft-Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 200520-4: Zeuge meldete nicht fahrbereiten LKW - Wesseling"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rhein-Erft-Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).