ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Nach Verstoß gegen die Maskenpflicht - Betrunkene fordern Polizeibeamte zum Faustkampf heraus

ID: 2360664

(ots) - Nachdem zwei Angetrunkene im Nürnberger Hauptbahnhof gestern (21. Mai) über das Gebot des Tragens eines Mund-Nase-Schutzes belehrt worden waren, forderten sie drei Beamte der Bundespolizei zu einem Schlagabtausch heraus. Die Androhung des Schlagstockeinsatzes brachte nur einen der beiden zur Vernunft.

Gegen 22:00 Uhr traf eine Streife der Bundespolizei in der Mittelhalle des Nürnberger Hauptbahnhofs drei Männer an, welche keinen in der vierten Bayerischen Infektionsschutzverordnung vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz trugen und auch nicht den geforderten Mindestabstand zueinander einhielten. Die Polizeibeamten wiesen die Gruppe auf ihr Fehlverhalten hin und die Angesprochenen setzten dann widerwillig einen Mund-Nase-Schutz auf. Zwanzig Minuten später trafen die Beamten die Gruppe erneut in der Mittelhalle an. Nur eine Person trug den vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz. Die Polizeibeamten entschlossen sich daraufhin zur Identitätsfeststellung der beiden Unbelehrbaren. Ein 31-jähriger Deutscher wollte sich dieser Maßnahme entziehen, indem er sich schnellen Schrittes entfernte. Als die Polizeibeamten ihn zum Stehenbleiben aufforderten, hob er die Fäuste und nahm eine kampfsporttypische Angriffshaltung ein. Nachdem die Beamten ihre Schlagstöcke zückten und deren Einsatz androhten, ließ der Mann die Fäuste sinken und war kooperativ. Sein Begleiter, ein 37-jähriger Deutscher, war weniger einsichtig. Auch er nahm eine aggressive Kampfstellung ein und forderte die Beamten auf, zu einem Schlagabtausch "mit um die Ecke" zu kommen. Er konnte jedoch schnell überwältigt und gefesselt werden. Dagegen wehrte er sich, indem er einen der Polizeibeamten mit einem Kopfstoß angriff. Der Bundespolizist konnte ihm jedoch ausweichen. Zur weiteren Sachbearbeitung wurde der aggressive Mann zur Bundespolizeiinspektion gebracht. Die Messung der Atemalkoholkonzentration ergab einen Wert von etwa 1,6 Promille.

Die verhinderten Faustkämpfer erwarten nun mehrere Anzeigen: im Fall des 31-Jährigen wegen eines Verstoßes gegen die vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gegen den 37-Jährigen wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen des Verstoßes gegen die vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.





Rückfragen bitte an:

Bernhard Turba Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg Telefon: 0911 205551-105 E-Mail: bpoli.nuernberg.presse(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit den Revieren in Augsburg, Ingolstadt und Ansbach ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn. Die Zuständigkeit umfasst 309 Bahnhöfe und Haltepunkte sowie 1823 Streckenkilometer in Mittelfranken, Nordschwaben, dem nördlichen Oberbayern und dem Landkreis Forchheim. Dies entspricht etwa 23 Prozent der Fläche Bayerns.

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/4603932 OTS: Bundespolizeidirektion München

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 22.05.2020 mit Berichten aus dem Hohenlohekreis  Einbruch in mehrere Keller - Zeugenaufruf
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.05.2020 - 15:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2360664
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Nürnberg



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nach Verstoß gegen die Maskenpflicht - Betrunkene fordern Polizeibeamte zum Faustkampf heraus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundespolizeidirektion M (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundespolizeidirektion M