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Zoll vernichtet Unterwäsche, Parfüm und Spielzeug // Vernichtung von 211.488 gefälschter Produkten

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(ots) - Der Zoll trägt maßgeblich dazu bei, dass Verbraucher vor gefälschten und teilweise gesundheitsgefährdenden Produkten geschützt wird. Durch die von den Markenrechtsinhabern beantragten Grenzbeschlagnahmungen wird verhindert, dass die Plagiate auf den europäischen Markt gelangen. In den letzten Wochen hat der Hamburger Zoll erneut 211.488 Plagiate vernichtet. Die Waren wurden zwischen Ende Februar und Mitte März sichergestellt und wurden nun nach Absprache mit den Markenrechtsinhabern in einer Müllverbrennungsanlage unter zollamtlicher Überwachung vernichtet. Den Einführern der Fälschungen erwarten empfindliche Strafen.

97.698 Flakons Parfüm

Gleich in drei Containern fanden die Beamtinnen und Beamten des Zollamts Hamburg insgesamt 97.698 Falsifikate namhafter Parfümhersteller. Z.B. wurden von "Dior J´adore" 180 Flakons in hochwertig aussehender Verpackung sichergestellt. Auch wenn die gefälschten Parfüms ähnlich wie die Originale duften, werden sie dennoch mit kostengünstigen Inhaltsstoffen und unter hygienisch fragwürdigen Umständen produziert. Die Benutzung von gefälschten Parfums kann daher Reizungen auf der Haut oder Allergien verursachen. Die aus China stammende Ware war für den ungarischen Markt bestimmt.

62.520 Stücke Unterwäsche 2.456 Handtaschen

Die in China hergestellte Unterwäsche trug zwar nicht den Schriftzug eines bekannten Herstellers, aber durch die Schnittführung und den Aufdruck eines ähnlich klingenden Namens war eine große Ähnlichkeit mit dem Original gegeben. Die Ware sollte in Deutschland verbleiben.

Auch die 2.456 Taschen, die in China hergestellt und für den estländischen Markt bestimmt waren, sind für Kenner gleich als Fälschung zu erkennen. Die Taschen waren zwar überall mit dem bekannten Logo bedruckt, nur entsprachen die Größe und die Form der Taschen nicht den Originalprodukten. Das Markenschutzrecht stellt auf Antrag auch die Einfuhr von Waren unter Strafe, wenn diese nur die Optik der geschützten Marke nutzen. Denn auch in diesen Fällen profitieren die Fälscher vom positiven Image der Marke, das mit viel Geld für die Produktentwicklung und Werbung vom Hersteller aufgebaut wurde.





44.958 Stück Spielzeug

Die Fälscherwerkstätten reagieren schnell auf die neusten Trends. So wurden in fünf ver-schiedenen Containern 44.958 Stück Spielzeug gefunden. Neben Superhelden, Flummis in Form von aktuellen Zeichentrickfiguren, Plüschtieren und Modellbausets waren auch die aktuellen "Poopsies" in den sichergestellten Warensendungen dabei. Mit diesem zurzeit sehr beliebten Spielzeug können sich Kinder ihren eignen Einhorn-Spielschleim herstellen. Während beim Kauf eines Originals die Ungefährlichkeit des Spielschleims durch den Hersteller gewährleistet sein muss, enthalten die Fälschungen nicht selten gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe. So wurde zum Beispiel 2019 in einer vom Zoll beschlagnahmten Sendung mit Kinder-knetschleim eine gesundheitsschädliche Menge an Bor gefunden. Die aus China stammende Ware war für Deutschland, Polen, Ungarn und Tschechien bestimmt.

3.756 Stück Ohrhörer 100 Controller für Videospieler

Auch Elektroartikel werden gefälscht, wie die Beschlagnahme von insgesamt 3.756 Ohrhörern und 100 Videospielcontrollern zeigt. Auch wenn die Waren auf den ersten Blick wie die hochwertigen Originale aussehen, wird die mangelnde Qualität der Fälschungen sicherlich bald zu Beanstandungen in der Handhabung führen. Auch ist eine Gesundheitsgefährdung der Nutzer durch Kurzschlüsse ist nicht ausgeschlossen. Die Ohrhörer waren für den polnischen Markt und die Controller für den österreichischen Markt bestimmt.

Zusatzinformationen:

Die Einfuhrkontrollen des Zolls sind ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen diese Form der internationalen Wirtschaftskriminalität. Fälscher nutzen illegal fremde Forschungs- und Produktionsergebnisse, ohne die Kosten und unternehmerische Risiken zu tragen. Neben dem Schutz des geistigen Eigentums der Markenrechtsinhaber bewahrt der Zoll mit der Warenbeschlagnahme auch den Verbraucher vor gesundheitlichen und monetären Schäden. Während beim Kauf eines Originals die Produktionssicherheit durch den Hersteller ge-währleistet sein muss, enthalten die Fälschungen nicht selten gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe. Außerdem entspricht die Verarbeitung durch die kostengünstige Herstellung nicht der Qualität des Originals, so dass auch eine deutlich kürzere Haltbarkeit des Produkts gegeben ist.

Der Zoll arbeitet eng mit den Markenrechtsinhabern zusammen und erhält regelmäßig interne Informationen, an welchen Details Originale erkannt werden können. Der Verbraucher sollte darauf achten, Markenprodukte nur von seriösen Anbietern zu handelsüblichen Preisen zu kaufen. Besonders günstige "Schnäppchen" im Internet und auf Straßenmärkten sind regelmäßig ein Indiz für Fälschungen. Und auch die CE-Kennzeichnung auf der Ware ist kein verlässlicher Hinweis auf ein Qualitätsprodukt: Sie wird einfach mitgefälscht.

Informationen zur Pressemitteilung: Der Waren- und Verkaufswert war nicht aus den Zollpapieren ersichtlich. Einige Markenrechtsinhaber haben nicht ihr Einverständnis für die Nennung ihres Namens in dieser Pres-semitteilung gegeben, so dass nur eine Umschreibung der Marke möglich war.

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Datum: 25.05.2020 - 12:27 Uhr
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