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Fehlender Mund-Nasen-Schutz ... und seine möglichen Folgen

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(ots) - Anlässlich der Corona-Pandemie müssen in gastronomischen Einrichtungen in Sachsen spezielle Hygiene-Regeln beachtet werden. Dies interessierte einen 44-jährigen Deutschen nach eigenen Angaben aber nicht. Trotz mehrfacher Aufforderung weigerte er sich, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der Folge alarmierte der Geschäftsführer des Restaurants im Hauptbahnhof Leipzig zur Durchsetzung des Hausrechts die Bundespolizei. Auch von deren Erscheinen war der Mann unbeeindruckt. Als er den Beamten dann auch die Bekanntgabe seine Personalien verweigerte, nahmen diese ihn mit zur Wache. Dabei wehrte sich der 44-jährige heftig, versuchte die Bundespolizisten zu schlagen und zu bespucken. Sein Verhalten bringt ihm nun u.a. eine Strafanzeige wegen tätlichen Angriffs eines Vollstreckungsbeamten ein. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

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Datum: 25.05.2020 - 12:34 Uhr
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