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StVO Novelle: Rechtsabbiegen innerorts für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

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(ots) - Kreis Gütersloh (MS) - Die Sicht eines Kraftfahrers in seinem Führerhaus ist eingeschränkt. Hinter ihm fahrende Fahrzeuge, insbesondere Zweiräder, verschwinden im toten Winkel. Bei Abbiegevorgängen kann es daher zu Zusammenstößen mit Fahrradfahrern kommen, die rechts neben einem LKW auf dem Radweg geradeaus weiter fahren möchten. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 28.04. in Kraft getreten ist, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine neue Regelungen eingeführt, die Abbiegeunfällen nach rechts vorbeugen soll.

Auch im Kreis Gütersloh beobachten wir derartige Unfälle. In 2019 kam es im Kreis innerhalb geschlossener Ortschaften zu neun Unfällen, bei denen die Führer von Kraftfahrzeugen über 3,5 t beim Abbiegen mit einem Radfahrer kollidierten. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, schreibt die StVO seit der Novellierung, für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts nun Schrittgeschwindigkeit vor. Verstöße gegen die Schrittgeschwindigkeit, die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit 4 bis 7 und max. 11km/h angegeben ist, können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 EUR sanktioniert werden. Darüber hinaus wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Für Radfahrer gilt: möchten sie eine Kreuzung geradeaus überqueren, haben sie gegenüber rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen Vorfahrt. Dabei ist es unerheblich, ob sie auf der Fahrbahn, einem Radfahrstreifen oder einem separaten, parallel laufenden Radweg fahren. Um die eigene Sichtbarkeit und damit die Sicherheit zu erhöhen und einen Beitrag zur Prävention von Abbiegeunfällen zu leisten, empfiehlt die Polizei Gütersloh auffällige Kleidung sowie einen auffälligen Fahrradhelm zu tragen. Machen Sie sich bewusst, dass ein LKW-Fahrer Sie nicht immer sehen kann, wenn Sie hinter oder neben ihm fahren.

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Datum: 29.05.2020 - 11:04 Uhr
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