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Hauptzollamt Darmstadtüberprüft im Speditions- und Logistikgewerbe

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(ots) - Auch in der Logistikbranche machen sich die Folgen der COVID-19-Pandemie bemerkbar. Die Logistikverbände verzeichnen Auftragsrückgänge und befürchten Nachteile durch Verstöße von Wettbewerbern insbesondere durch Nichteinhaltung von Ruhezeiten und Verstößen gegen den Mindestlohn. Dem setzten das Hauptzollamt Darmstadt mit ihrer Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) diese und letzte Woche ein sichtbares Zeichen. Bereits in den vergangenen Wochen fanden risikoorientierte Kontrollen der beiden Behörden statt.

Insgesamt 12 Einsatzkräfte überprüften während der Kontrollen im Raum Kreis Bergstraße 53 Transportunternehmen und 55 Fahrer. Die Zollbeamten setzten dabei ein Augenmerk auf die Überwachung der Vorschriften über den Mindestlohn und die Einhaltung der ordnungsgemäßen Meldung zur Sozialversicherung, während die Bediensteten des BAG vornehmlich Kabotage-Bestimmungen sowie Lenk- und Ruhezeiten in den Blick nahmen. Dabei wurden nicht nur die Fahrerkarten ausgelesen, sondern auch alle Ausweise auf Echtheit überprüft.

In 10 Fällen wurden durch die Kontrolleure des BAG bereits vor Ort Vergehen mit hohen Bußgeldern geahndet. Hierbei wurden unter anderem die durch die Fahrerpersonalverordnung vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten in erheblichem Maße verletzt. Weitere Bußgelder drohen im Laufe der Nachermittlungen. Die Zollbeamten stellten in 5 Fällen Beanstandungen vor Ort fest, ein Fahrer wurde beispielsweise nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet. Bei über 30 Fällen müssen weitergehende Prüfungen von Geschäftsunterlagen hinsichtlich der Zahlung des Mindestlohnes durchgeführt werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Darmstadt stellv. Pressesprecherin Aileen Adami Telefon: 06151-9180-1007 E-Mail: presse.hza-darmstadt(at)zoll.bund.de www.zoll.de

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Datum: 29.05.2020 - 11:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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