Drei Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss auf der BAB 3 während des Wochenendes
(ots) -
1) Freitag, 29.05.2020 gegen 18:20 Uhr Im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der BAB 3, Gemarkung Montabaur, konnten beim 35-jährigen Fahrzeugführer drogentypische Auffälligkeiten erkannt werden. Die Weiterfahrt wurde untersagt und es wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.
2) Sonntag, 31.05.2020 gegen 07:20 Uhr Ebenfalls bei einer Kontrolle auf der BAB 3, Gemarkung Wirges, wurden bei der 27 Jahre alten Fahrerin Hinweise auf Betäubungsmittelkonsum erkannt. Ein Vortest verlief positiv auf THC. Da im Fahrzeug noch tatrelevante Gegenstände aufgefunden werden konnten, welche teilweise dem 29-jährigen Beifahrer zuordenbar waren, wurden gegen beide Fahrzeuginsassen Ermittlungen eingeleitet.
3) Sonntag, 31.05.2020 gegen 16:15 Uhr Zur Nachmittagszeit wurde erneut ein Verstoß gegen das Verbot des Führens von Fahrzeugen unter Betäubungsmitteleinfluss auf der BAB 3 konstatiert; Gemarkung Heiligenroth. Auch hier lieferte ein Vortest beim 20 Jahre jungen Fahrzeugführer ein positives THC-Ergebnis.
Rückfragen bitte an:
Polizeiautobahnstation Montabaur
Telefon: 02602 9327 0 www.polizei.rlp.de/vd.koblenz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117713/4610852 OTS: Verkehrsdirektion Koblenz
Original-Content von: Verkehrsdirektion Koblenz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.06.2020 - 11:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2365837
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-VDKO
Stadt:
Polizeiautobahnstation Montabaur
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Drei Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss auf der BAB 3 während des Wochenendes"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Verkehrsdirektion Koblenz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).