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Ohne gültige Grenzübertrittsdokumente, aber mit verbotenem Reizstoffsprühgerät

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(ots) - Ein 23-Jähriger versuchte ohne gültige Grenzübertrittsdokumente nach Deutschland einzureisen. In seinem Fahrzeug wurde ein verbotenes Reizstoffsprühgerät (RSG) aufgefunden und sichergestellt.

Am Montagmittag kontrollierten Kräfte der Bundespolizei im Rahmen der Grenzkontrollen am Grenzübergang Neuenburg-Rheinbrücke einen 23-Jährigen. Der türkische Staatsangehörige wollte nach Deutschland einreisen konnte jedoch weder Ausweisdokumente noch eine Fahrerlaubnis vorweisen. Er gab an dieses Zuhause in Frankreich vergessen zu haben. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeuges wurde ein abgelaufener französischer Aufenthaltstitel und ein gültiger französischer Führerschein sowie ein RSG ohne Prüfzeichen und ohne Hinweis "Nur zur Tierabwehr" aufgefunden. Eine Überprüfung über das Gemeinsame Zentrum in Kehl ergab, dass der 23-Jährige einen gültigen Aufenthaltstitel für Frankreich hat. Das verbotene RSG wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz gegen den Mann eingeleitet. Da er keine triftigen Einreisegründe nachweisen konnte wurde er zudem nach Frankreich zurückgewiesen.

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Datum: 02.06.2020 - 13:57 Uhr
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