Zoll führte Kontrollen in der Fleischbranche durch; Hauptzollamt Dortmund prüft 4 Betriebe
(ots) - Am 28. und 29. Mai überprüften insgesamt 26 Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit Angehörigen der Arbeitsschutzverwaltung und den Gesundheitsämtern im Rahmen einer regional durchgeführten Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Fleischbranche.
Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 4 Betriebe (FKS Dortmund: 1, FKS Gelsenkirchen: 1, FKS Siegen: 2) geprüft und 84 Personen (FKS Dortmund: 32, FKS Gelsenkirchen: 15, FKS Siegen: 37) zu den Arbeitsverhältnissen befragt.
Bei den Kontrollen ergaben sich lediglich in einem Sachverhalt Anhaltspunkte für einen Verstoß nach § 266 a Strafgesetzbuch (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Das bedeutet, es besteht der Verdacht, dass keine Anmeldung zur Sozialversicherung vorliegt oder Beitragszahlungen nicht geleistet wurden.
Dieser Fall erfordert nun weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
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Datum: 04.06.2020 - 07:49 Uhr
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