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Gefährlicher Leichtsinn am Bahnübergang Grimmen - Gemeinsamer Einsatz der Bundes- und Landespolizei

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(ots) - Am 28.05.2020 wurde die Bundespolizei Stralsund über die Notfallleitstelle der Deutsche Bahn informiert, dass Autofahrer am Bahnübergang Grimmen trotz Achtungszeichen und Warnhinweisen den Bahnübergang überqueren.

So wurde auch bekannt, dass mehrfach Autofahrer während der Schrankenschließung den Bahnübergang befuhren und dabei eingeschlossen wurden. Nur durch die Einleitung einer sofortigen Notöffnung konnten sich die Autofahrer aus dieser lebensgefährlichen Situation befreien.

Die Bundespolizei Stralsund, die zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen ist, führte gemeinsam mit Kräften der Landespolizei vom Polizeirevier Grimmen an mehreren Tagen zu unterschiedlichen Zeiten im Bereich Grimmen Kontrollen durch.

Am 02.06.20 überfuhren eine 29-jährige Autofahrerin und am 04.06.20 ein 59-jähriger Autofahrer mit ihren Fahrzeugen das rote Haltesignal am Bahnübergang. Beide Autofahrer müssen sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Verhalten an Bahnübergängen verantworten. Sie erwartet nun ein Bußgeld von bis zu 240 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.

In diesem Zusammenhang appelliert die Bundespolizei, sich vorschriftsgemäß an Bahnübergängen zu verhalten.

An Bahnübergängen kommt es immer wieder zu gefährlichen Unfällen. Viele dieser Unfälle sind auf Fehlverhalten der Straßenverkehrsteilnehmer zurückzuführen. Leichtsinn, Unaufmerksamkeit und Unkenntnis sind die häufigsten Ursachen. Doch wie im Straßenverkehr, gelten auch dort klare Regeln. Rot heißt Stopp, ebenso wie geschlossene Voll- oder Halbschranken. Die Praxis sieht jedoch leider oft anders aus: Die Bedeutung des Andreaskreuzes und der Sicherungsanlagen ist vielen Straßenverkehrsteilnehmern nicht oder nicht richtig bekannt. Leichtsinn und Ungeduld verleiten manch Einen zu riskanten Aktionen. Dies ist schlicht lebensgefährlich!

Die Bundespolizei beteiligt sich seit 2015 offiziell als Partner an der Gemeinschaftsaktion "sicher drüber" - neben der Deutschen Bahn, dem ADAC sowie den gesetzlichen Unfallversicherungen VBG und UVB. Seit dem Start der Kampagne im Jahr 2002 ist die Zahl der Unfälle an Bahnübergängen um mehr als 50 Prozent zurückgegangen.





Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stralsund Bearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit Uta Bluhm Telefon: 03831 28432 - 106 Fax: 03831 3068918 E-Mail: uta.bluhm(at)polizei.bund.de www.bundespolizei.de Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.

Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen.

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere: - der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter www.bundespolizei.de.

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70258/4615247 OTS: Bundespolizeiinspektion Stralsund

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Datum: 05.06.2020 - 12:14 Uhr
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