Nicht genehmigte Veranstaltung in Steinmocker
(ots) - Am Abend des 06.06.2020 gegen 22:00 Uhr erhielt die Polizei in Anklam einen Bürgerhinweis, dass in der Ortslage Steinmocker (Amt Anklam-Land) eine Musik-/Tanzveranstaltung stattfinden soll. Nach der derzeitigen Rechtslage sind solche Veranstaltungen genehmigungspflichtig.
Die Beamten vor Ort stellten in der Tat eine solche Veranstaltung fest. Der 46- jährige Veranstalter konnte keine entsprechende Genehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde vorlegen. Die weitere Durchführung der Veranstaltung wurde durch die Beamten aufgrund des Verstoßes gegen die Corona-Übergangs-Landesverordnung MV untersagt. In diesem Zusammenhang wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund des Verstoßes gegen die anwesenden ca. 50 Personen aufgenommen. Den angetroffenen Personen wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Sie verließen die Örtlichkeit eigenständig. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wurde mittels WhatsApp zu der Veranstaltung eingeladen. Alle Beteiligten sind deutsche Staatsangehörige.
Verena Splettstößer, Erste Polizeihauptkommissarin, Polizeipräsidium Neubrandenburg, Dezernat 1, Einsatzleitstelle, Polizeiführerin vom Dienst
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Datum: 07.06.2020 - 01:19 Uhr
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