Einlieferung in JVA durch Zahlung der Geldstrafe entgangen
(ots) - Am 08.06.2020 gegen 00:05 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in Reitzenhain einen 41-jährigen Tschechen.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Er war wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.600 Euro + 577,27 Euro Verfahrenskosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen verurteilt worden.
Durch Zahlung der offenen Geldstrafe vor Ort entging der Tscheche einer Einlieferung in die JVA und konnte seine Reise fortsetzen.
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Datum: 08.06.2020 - 10:20 Uhr
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