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Überraschung beim Spaziergang

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(ots) - Ganz unerwartet entdeckten am späten Sonntagnachmittag, 07.05.2020, die Kinder einer Familie plötzlich beim Spaziergang im Siebenbergensweg einen kleinen Maulwurf auf dem Gehweg. Das nur 5 cm große Jungtier wurde fast übersehen. Die Erwachsenen und die Kinder beobachteten den hilflos wirkenden Welpen eine Zeit lang und wollten das Tier dann aber nicht sich selbst überlassen. Zwischenzeitlich hatten sie festgestellt, dass die Insektenfresser unter Naturschutz/ Artenschutz stehen und in Deutschland besonders streng geschützt sind. Aus diesem Grund ist es verboten, einen Maulwurf zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Zuwiderhandlungen können bis 50.000 Euro geahndet werden. Einen Kontakt aus dem Internet zur Tierschutzbehörde konnte die Familie am Sonntag nicht herstellen und so wurde die Polizei gerufen. Eine Beamtin nahm sich der Sache an. Nach Abstimmung wurde das Jungtier einem Mitarbeiter des Tierheims übergeben. Er gab den fachlichen Rat, das kleine Tiere, wie z.B. der Maulwurf, Igel oder junge Vögel in so einer Situation oft weiter von ihren Eltern versorgt werden, auch wenn sie aus dem Nest gefallen sind oder allein unterwegs sind. Man sollte einen Maulwurf-Baby nicht sofort vom Fundort entfernen. Allgemein sollte man diese Tiere vor Ort belassen und ggf. z.B. mit einem Stock unter ein Gebüsch bugsieren. Es ist möglich, dass das Muttertier nach dem Jungen sucht, um es in die unterirdische Behausung zurückzuholen. Während der Wartezeit (ca.- 2 Stunden) kann man darauf achten, dass weder Katzen noch Wildvögel die Möglichkeit haben, das Jungtier zu verletzen. Bei vielen Wildtieren kann es auch vorkommen, dass das Muttertier ein Junges aus dem Nest wirft, weil es krank und nicht überlebensfähig ist.

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Datum: 08.06.2020 - 10:36 Uhr
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