Nur irgendein Führerschein reicht nicht immer
(ots) - Da hätte sich eine 38-Jährige Frau, welche mittlerweile in Neustadt lebt, mal besser informieren sollen. Die Dame wurde in der Nacht auf dem 09.06.2020 durch eine Polizeistreife einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Verkehrskontrolle konnte sie lediglich nachweisen, dass sie im Besitz einer amerikanischen Fahrerlaubnis ist. Da sie jedoch bereits seit mehr als sechs Monaten durchgehend in Deutschland wohnt, muss sie sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, denn bei fehlender Verlängerung des Nutzungsrechts der amerikanischen- und dem Nichtvorhandensein einer deutschen Fahrerlaubnis sind Fahrerlaubnisverordnung und Straßenverkehrsgesetz eindeutig: Das ist unzulässig und strafbar. Zusätzlich musste gegen den Halter des Fahrzeugs ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet werden.
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Datum: 09.06.2020 - 03:39 Uhr
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