Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am 09.06.2020 kam es in den Abendstunden zur Verkehrskontrolle eines Kleinkraftrades im Bereich der L529, Fahrtrichtung Holiday-Park, in Haßloch. Ins Visier der eingesetzten Polizeibeamten geriet das Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen, da es über einen längeren Streckenabschnitt mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h fuhr - es sollte aber nur 45 km/h fahren können. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde anhand der Versicherungsdokumente zweifelsfrei festgestellt, dass das Kleinkraftrad maximal 45 km/h fahren sollte. Zudem konnte die 53-jährige Fahrerin nicht die notwendige Fahrerlaubnisklasse A1 vorweisen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen die Fahrerin wird eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgelegt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Haßloch
Telefon: 06324-933-157 E-Mail: pihassloch(at)polizei.rlp.de
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117687/4619275 OTS: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Original-Content von: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.06.2020 - 11:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2371884
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDNW
Stadt:
Haßloch
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahren ohne Fahrerlaubnis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Neustadt/Weinstra (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).