Einsatz der Bundespolizei: Mehrere Rinder am Bahngleis
(ots) - Am 11. Mai 2020 bemerkte ein Triebfahrzeugführer um 16.10 Uhr am Bahnhof Roitzsch zwei Rinder am Gleis und meldete dies unverzüglich der Notfallleitstelle der Bahn. Ein weiterer Triebfahrzeugführer, der auf der Strecke Halle - Bitterfeld unterwegs war, bestätigte kurz darauf ebenfalls, dass sich mehrere Tiere am besagten Bahnhof in unmittelbarer Nähe des Gleises aufhielten. Daraufhin informierte die Notfallleitstelle der Bahn die Bundespolizei in Halle und gab einen sogenannten Langsamfahrbefehl an die betroffenen Züge heraus. Eine sofort eingesetzte Streife der Bundespolizei erreichte den Ereignisort und stellte insgesamt 6 Tiere, davon vier Kühe, ein Kalb sowie einen Bullen fest. Diese waren aus einer angrenzenden Koppel entwichen. Mit Hilfe der Freiwilligen Feuerwehren Roitzsch und Petersroda konnten die Tiere eingefangen und auf die Koppel zurückgebracht werden. Zudem erreichten die eingesetzten Kräfte den Eigentümer der Tiere, der gegen 17.45 Uhr vor Ort eintraf. Um 17.52 Uhr konnte die Strecke wieder vollständig freigegeben werden. Inwieweit die Koppel ordnungsgemäß gesichert war, bleibt Gegenstand der weiteren Ermittlungen. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Magdeburg erneut auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen: Neben dem Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Bei der Haltung von Weidetieren ist auf eine sichere Unterbringung zu achten. Die Bundespolizei verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird einem Tierhalter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Verwarngeld belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn AG haftbar gemacht werden. Kommt es zu einer Kollision muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen, werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus. Im aktuellen Fall kam es bei drei Zügen zu insgesamt 49 Minuten Verspätungen.
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Datum: 12.06.2020 - 12:02 Uhr
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