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(Tuttlingen) Führen eines nicht angeleinten Kampfhundes ohne Maulkorb (11.06.2020)

ID: 2373167

(ots) - Einem Bußgeld und weiteren Anordnungen der Stadtverwaltung Tuttlingen sieht der 26-jährige Halter eines Hundes der Rasse American Bully XXL entgegen.

Der 26-Jährige führte den als gefährlich eingestuften Hund im Bereich des Strahlenplatzes ohne Leine und Maulkorb, weshalb er und der Hund durch eine Streife des Polizeireviers Tuttlingen einer Kontrolle unterzogen wurden. Die weiteren Ermittlungen am Wohnort des Betroffenen führten zum Ergebnis, dass der Hundehalter mit seinem Hund bislang noch keinen Wesensprüfungstest absolviert hatte.

Gleichwohl fühlte er sich durch die Maßnahmen der Polizei ungerecht behandelt und machte den Polizeibeamten des Polizeireviers Tuttlingen den Vorwurf, ihn zu diskriminieren.

Rückfragen bitte an:

Herbert Storz Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1015 E-Mail: konstanz.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 12.06.2020 - 15:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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