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Bundespolizei nimmt acht Graffiti-Sprayer fest

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(ots) - Gleich acht Graffiti-Sprayer konnte die Bundespolizei in der vergangenen Nacht in Erfurt festnehmen.

Kurz nach 1:00 Uhr fiel den in zivil eingesetzten Beamten eine Gruppe junger Männer auf, die nahe des Güterbahnhofs Rucksäcke mit Spraydosen aus ihren Autos nahmen. Insgesamt waren es acht Personen, die mit drei PKW unterwegs waren. Die Gruppe begab sich klandestin in Richtung der abgestellten Züge, von wo kurz darauf intensiver Farbgeruch wahrnehmbar war.

Die Beamten riefen zusätzliche Kräfte vor Ort. Dennoch gelang es den Tätern zunächst zu fliehen und sich in einem Gebüsch zu verstecken. Ein Diensthund spürte diese auf, sieben Personen wurden vor Ort festgenommen. Eine weitere Person konnte kurz darauf an einer nahen Tankstelle gestellt werden. Rucksäcke und Spraydosen wurden in Tatortnähe sichergestellt. In den Fahrzeugen fanden die Beamten weitere Utensilien, die üblicherweise durch Graffiti-Sprayer zur Tatbegehung genutzt werden.

Die acht Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren wurden vorläufig festgenommen und zur Dienststelle der Bundespolizei nahe des Erfurter Hauptbahnhofes gebracht. Bei allen handelt es sich um deutsche Staatsangehörige.

Insgesamt fertigten die Täter fünf Graffiti an mehreren Waggons mit einer besprühten Gesamtfläche von mehr als 60 Quadratmetern. Die Täter stammen aus der Erfurter und Leipziger Fußballfanszene. Auf Grund der umfangreichen Beweislage verzichtete die Staatsanwaltschaft auf die Durchsuchung der Wohnung der Beschuldigten.

Bei der Maßnahme unterstützten auch Kräfte der Landespolizei. Nach dem Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, durften die Männer die Dienststelle verlassen. Gegen alle hat die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.

Der Pressemitteilung sind im OTS-System Bilder beigefügt.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Graffitischmierereien an fremden Eigentum keine unerheblichen Straftaten darstellen. Täter unterschätzen dabei häufig die Folgen ihrer Handlung. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wegen der Sachbeschädigung kommt es in den meisten Fällen auch zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten, die 30 Jahre lang eingefordert werden können.





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Datum: 14.06.2020 - 12:30 Uhr
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