(PF) Pforzheim - Küchenbrand in Mehrfamilienhaus: Drei Bewohner kommen vorsorglich ins Krankenhaus
(ots) - Am frühen Montagmorgen verließ ein 35 Jahre alter Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Bleichstraße seine Wohnung im vierten Obergeschoss, wobei er nach ersten Ermittlungen vergaß, den zuvor genutzten Herd auszuschalten. Gegen 4:30 Uhr brannte ein Wasserkocher, welcher sich neben den beiden noch eingeschalteten Herdplatten befunden hatte. Die Feuerwehr konnte das Feuer mittels Wasser aus der Spüle löschen. Die 33-jährige Frau sowie der Sohn des 35-Jährigen wurden von den Rauchmeldern geweckt und verließen eigenständig die Wohnung. Ebenso ein weiterer Hausbewohner, welcher auch versucht hatte, helfend einzugreifen. Zur Abklärung ihres Gesundheitszustandes kamen diese drei Bewohner in ein Krankenhaus. Die Küche und die angrenzenden Zimmer waren rußgeschwärzt, wodurch die Kücheneinrichtung stark beschädigt wurde. Der Schaden am Gebäude wird auf rund 2.000 Euro geschätzt. Eine Evakuierung des Hauses war nicht notwendig geworden.
Sabine Maag, Pressestelle
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Pforzheim Telefon: 07231 186-1111 E-Mail: pforzheim.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/137462/4623606 OTS: Polizeipräsidium Pforzheim
Original-Content von: Polizeipräsidium Pforzheim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.06.2020 - 11:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2374209
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-Pforzheim
Stadt:
Pforzheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (PF) Pforzheim - Küchenbrand in Mehrfamilienhaus: Drei Bewohner kommen vorsorglich ins Krankenhaus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).