Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am 15.06.2020, wurde gegen 22:25 h, ein 43-jähriger Fahrzeugführer aus Mendig, mit seinem Kleinkraftrad Marke: Peugeot, einer Verkehrskontrolle unterzogen. Das Fahrzeug wurde zuvor mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Ortslage Mendig geführt. Bei der Kontrolle des Kleinkraftrades konnten an dem Kfz erhebliche Mängel festgestellt werden. Beide Reifen wiesen kein ausreichendes Profil mehr auf und das Fahrzeug wurde zudem technisch verändert. Bei einer Kontrolle des Zweirades auf einem Rollenprüfstand, wurde eine Fahrgeschwindigkeit von 71 km/h ermittelt. Der Fahrzeugführer war lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, diese reichte im vorliegenden Fall nicht aus. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Den Rückbau der technischen Veränderungen und die Beseitigung der festgestellten technischen Mängel, muss Fahrzeugeigentümer innerhalb der nächsten Tage nachweisen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Mayen
Telefon: 02651-801-0 www.polizei.rlp.de/pd.mayen
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117711/4624609 OTS: Polizeidirektion Mayen
Original-Content von: Polizeidirektion Mayen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.06.2020 - 08:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2374980
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDMY
Stadt:
Mendig, Molkereistraße
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahren ohne Fahrerlaubnis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Mayen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).