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Bremerhavener Zoll beschlagnahmt Motorrad / Trotz Originalware liegt ein Verstoß gegen das Markengesetz vor

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(ots) -
Bereits am 10. April 2020 haben Zöllner des Zollamts Bremerhaven ein aus den USA eingeführtes Motorrad mit dem Aufdruck "Boss Hoss Cycles" beschlagnahmt. Obgleich es sich um ein Originalmotorrad handelte, war das Fahrzeug vom Hersteller, der über die Rechte an der Marke verfügt, ursprünglich für den amerikanischen Markt bestimmt gewesen und hätte nur mit seiner Zustimmung nach Europa importiert werden dürfen.

"Der Fachbegriff für diesen Verstoß gegen das Markenrecht lautet "Parallelimport". Der Einführer versucht dabei von den oft günstigeren Bedingungen außereuropäischer Märkte zu profitieren", erläutert Nicole Tödter, die als Leiterin des Hauptzollamts Bremen auch für das Zollamt Bremerhaven zuständig ist. "Hierbei wird die unterschiedliche Preispolitik des Herstellers für die verschiedenen Marktregionen unterlaufen. Im vorliegenden Fall hat uns der Hersteller beauftragt, solche Importe zu beschlagnahmen", so Tödter weiter.

Der Rechteinhaber hat in der Zwischenzeit eine Vereinbarung mit dem Einführer getroffen. Die Beschlagnahme konnte daraufhin aufgehoben werden. In ähnlichen Fällen kam es jedoch schon zu Prozessen zwischen den Rechteinhabern und Einführern. Auch die Zerstörung der eingeführten Ware ist bei Verstößen gegen das Markenrecht nicht ausgeschlossen.

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Datum: 16.06.2020 - 09:00 Uhr
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