Steinen: Auffahrunfall mit fünf Fahrzeugen - Verkehrsbehinderungen
(ots) - Zu Verkehrsbehinderungen führte ein Unfall am heutigen Dienstag, 16.06.20, gegen 07.45 Uhr, in Steinen. Drei VW befuhren die B317 von Schopfheim in Richtung Lörrach. Kurz vor dem Kreisverkehr mussten sie verkehrsbedingt anhalten, was der Fahrer eine Kleintransporters offensichtlich zu spät wahrnahm. Er fuhr auf einen VW auf und schob die drei Fahrzeuge aufeinander. Der nachfolgende Fahrer eines Klein-Lkw erkannte die Situation ebenfalls zu spät und fuhr in den Kleintransporter. Bei dem Unfall wurde zwei Fahrerinnen aus den VW im Alter von 19 und 31 Jahren leicht verletzt. Der Gesamtschaden liegt bei mehreren tausend Euro. Ein VW musste abgeschleppt werden. Während der Unfallaufnahme und der Versorgung der Verletzten musste die B317 zwischen Kreisverkehr und Einmündung Bernhardstraße bis gegen 09.30 Uhr voll gesperrt werden, was im morgendlichen Berufsverkehr zu Behinderungen führte.
Medienrückfragen bitte an:
Jörg Kiefer Polizeipräsidium Freiburg Pressestelle Telefon: 07621 / 176-351 freiburg.pressestelle(at)polizei.bwl.de
Twitter: https://twitter.com/PolizeiFR Facebook: https://facebook.com/PolizeiFreiburg Homepage: http://www.polizei-bw.de/
- Außerhalb der Bürozeiten - E-Mail: freiburg.pp(at)polizei.bwl.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/4625163 OTS: Polizeipräsidium Freiburg
Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.06.2020 - 12:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2375383
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-FR
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Steinen: Auffahrunfall mit fünf Fahrzeugen - Verkehrsbehinderungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).