Edenkoben - E-Scooter sichergestellt
(ots) - E-Scooter, ein kleiner Flitzer mit maximalem Fahrspaß. Was viele nicht wissen, es gilt die Verordnung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV), die besagt, dass diese Elektro-Tretroller nicht schneller als 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen. So handelte sich gestern ein 27-jähriger Mann in der Radeburger Straße eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein, weil die technischen Daten seines E-Scooters eine Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h aufwiesen und er kein ausreichender Versicherungsschutz nachweisen konnte. Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h fallen nicht mehr unter die eKFV, mit der Folge, dass der Fahrer im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein muss. Zudem muss an seinem Roller ein Versicherungskennzeichen angebracht sein. Sein E-Scooter wurde sichergestellt. Noch ein Hinweis der Polizei: Es gelten bei E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer!
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Datum: 16.06.2020 - 15:50 Uhr
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