Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss
(ots) - Im Berichtszeitraum musste die Polizei in zwei Fällen Autofahrer aus dem Verkehr ziehen, die unter Betäubungsmitteleinfluss standen. Sie müssen jeweils mit einer empfindlichen Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Ihre Fahrzeugschlüssel sowie die Führerscheine wurden bis zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit vorübergehend sichergestellt.
Die Fälle in der Übersicht:
Zeit: 16.06.2020, 20:20 Uhr Ort:Contwig, Feldstraße SV:Bei einem 24-jährigen Autofahrer aus dem Kreis Südwestpfalz wurden im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle drogenspezifische Verhaltensauffälligkeiten festgestellt. Nachdem ein Schnelltest den Verdacht auf Drogenkonsum (THC) erhärtet hatte, wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen.
Zeit: 17.06.2020, 02:05 Uhr Ort: Zweibrücken, Friedrich-Ebert-Straße SV: Bei einem 20-jährigen Golffahrer aus dem Kreis Kaiserslautern wurden im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle drogenspezifische Verhaltensauffälligkeiten und Anzeichen festgestellt. Der Heranwachsende machte von seinem Recht Gebrauch, den angebotenen Drogenschnelltest abzulehnen, was ihn aber nicht vor der Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt bewahrte. Kuriosum am Rande: Im mit fünf Personen vollbesetzten Fahrgastraum des VW-Golf war für den sechsten Mitfahrer kein Platz frei gewesen, so dass dieser im Kofferraum mitgefahren war. Er wurde kostenpflichtig verwarnt. Da auch die fünf Bekannten des 20-jährigen fahruntüchtig waren, durfte keiner der Insassen den Wagen nach Hause bringen. Dieser wurde an Ort und Stelle verschlossen abgestellt. | pizw
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Datum: 17.06.2020 - 09:45 Uhr
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