Nach Sprengung eines Geldautomaten in Kaltenkirchen: Amtsgericht Kiel ordnet Untersuchungshaft für Beschuldigte an
(ots) - Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Kiel und des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein
Folgemeldung zur Medieninformation vom 16. Juni 2020
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel hat das Amtsgericht Kiel gegen einen 18 Jahre alten niederländischen Staatsangehörigen und einen 25 Jahre alten beschuldigten marokkanischen Staatsangehörigen die Untersuchungshaft angeordnet. Die Beschuldigten, denen das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Diebstahl in einem besonders schweren Fall vorgeworfen wird, sind anschließend in verschiedene Justizvollzugsanstalten verbracht worden.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Kiel Oberstaatsanwalt Michael Bimler Telefon: 0431/604-3009
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein Carola Jeschke Telefon: 0431/160-4006 E-Mail: Presse.Kiel.LKA(at)Polizei.LandSH.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/2256/4626828 OTS: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Original-Content von: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.06.2020 - 16:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2376399
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LKA-SH
Stadt:
Kiel
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nach Sprengung eines Geldautomaten in Kaltenkirchen: Amtsgericht Kiel ordnet Untersuchungshaft für Beschuldigte an"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).