Hochfeld: Kaum ein Delikt ausgelassen - Polizei stoppt Autofahrerin
(ots) - Am Dienstagabend (17. Juni, 19:50 Uhr) fiel der Polizei an der Wanheimer Straße ein Opel Vectra auf, in dem zwei kleine Kinder (3 und 4 Jahre) auf dem Rücksitz ungesichert "rumsprangen". Die Polizisten kontrollierten den Wagen und stellten fest, dass die 35-jährige Fahrerin keine gültige Fahrerlaubnis hatte. Zudem waren an dem Auto falsche Kennzeichen angebracht und der Wagen war weder versteuert noch versichert. Als ob das alles nicht schon gereicht hätte, stellte sich noch heraus, dass die Frau vor Fahrtantritt Drogen genommen hatte. Die Beamten nahmen sie für eine Blutprobe mit zur Wache und verboten ihr die Weiterfahrt. Das beeindruckte die 35-Jährige allerdings kaum: Wie sich später herausstellte, ließ sie sich von einem Taxi von der Wache direkt zu ihrem Auto bringen und fuhr weiter. Gegen 21:30 Uhr blitzte sie die Polizei mit 67 km/h bei erlaubten 50 km/h auf der Koloniestraße. Auch dieses Mal saßen die Kinder nicht in einem geeigneten Kindersitz. Die Polizisten stellten den Autoschlüssel sicher, schrieben eine weitere Anzeige und informierten das Jugendamt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Duisburg - Pressestelle - Polizeipräsidium Duisburg Telefon: 0203/2801046 Fax: 0203/2801049
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/4627668 OTS: Polizei Duisburg
Original-Content von: Polizei Duisburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.06.2020 - 12:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2376853
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DU
Stadt:
Duisburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Hochfeld: Kaum ein Delikt ausgelassen - Polizei stoppt Autofahrerin"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Duisburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).