ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

StVO-Novelle: Nutzung von Gehwegen

ID: 2376886

(ots) - Kreis Gütersloh (MK) - Die Novelle der Straßenverkehrsordnung ist seit dem 28.04.2020 in Kraft und hat in vielen Bereichen für eine deutliche Verschärfung der Bestimmungen und insbesondere der Bußgelder gesorgt.

So wurde ein Bußgeld für das vorschriftswidrige Befahren von Gehwegen durch Fahrradfahrer mit einem Einstiegsbetrag von 55 Euro deutlich erhöht. Geschieht dies sogar mit einer Behinderung oder Gefährdung für berechtigte Gehwegnutzende, bzw. im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, kann ein Bußgeld schnell mal auf 100 Euro ansteigen.

Grundsätzlich sind Gehwege den Fußgängern vorbehalten. Die Zeichen 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg) und 241 (Getrennter Fuß- und Radweg) schreiben eine gleichzeitige Nutzung durch Fahrräder vor. Falls keines der blauen runden Zeichen zu sehen ist, gilt demnach: Fahrradfahrer dürfen nicht auf dem Gehweg fahren.

Es gibt aber kaum eine Regel ohne Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen und Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit ihren Rädern Gehwege benutzen. Eine Ausnahme bilden mindestens 16-jährige Begleitpersonen von Kindern unter acht Jahren. Diese dürfen auch den Gehweg nutzten, um die kleinen Kinder zu begleiten.

Für alle gilt: Fußgänger haben Vorrang.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4627725 OTS: Polizei Gütersloh

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Betrug mit Amazon-Karten geglückt  Pressemeldung der Polizei Gerolstein am 18.06.2020
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.06.2020 - 13:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2376886
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GT
Stadt:

Gütersloh



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" StVO-Novelle: Nutzung von Gehwegen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizei G (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Feuer am Außenheideweg - vorläufige Festnahme ...

Gütersloh (FK) - Am frühen Dienstagmorgen (28.07., 02.14 Uhr) wurden Feuerwehr und Polizei über den Brand eines Autos am Außenheideweg/ Wolframweg in Gütersloh-Isselhorst informiert. Zeugen hatten das Feuer bemerkt und unmittelbar richtig reagie ...

Polizeihauptkommissar Dirk Spiller in Harswinkel begrüßt ...

Kreis Gütersloh (FK) - Das Team des Bezirksdienstes Harsewinkel hat nach der Verabschiedung von Polizeihauptkommissar Norbert Lüffe Verstärkung bekommen. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4636949 Nachdem Polizeihauptkommissar Dirk Sp ...

Alle Meldungen von Polizei G