Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Festnahme nach Einbruch in Kindergarten
(ots) - Polizeibeamte haben in der Nacht auf Donnerstag (18.06.2020) einen Mann festgenommen, der zuvor in einen Kindergarten an der Helfergasse eingebrochen war. Gegen 02.05 Uhr meldete ein Anwohner einen Mann, der an ein Fenster des Kindergartens klopfte, wenig später nahm er zudem Licht in dem Gebäude wahr. Er teilte den alarmierten Polizeibeamten mit, dass nur kurz vor deren Eintreffen ein Mann das Gebäude wieder verlassen hatte. Die Beamten nahmen daraufhin in unmittelbarer Nähe den 56-Jährigen fest, der vom Zeugen beschrieben worden war. Er war offenbar über ein aufgehebeltes Fenster ins Gebäudeinnere gelangt und hatte dort zwei Räume durchsucht und mehrere Schränke durchwühlt. Ob der Einbrecher etwas entwendete, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Da gegen den 56-jährigen serbischen Staatsangehörigen bereits ein anderer Haftbefehl vorlag, wurde er festgenommen und wird im Laufe des Tages einem Haftrichter vorgeführt.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Stuttgart Pressestelle Telefon: 0711 / 8990 - 1111 E-Mail: stuttgart.pressestelle(at)polizei.bwl.de Bürozeiten: Montag bis Freitag 06.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Außerhalb der Bürozeiten: Telefon: 0711 8990-3333 E-Mail: stuttgart.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/4627833 OTS: Polizeipräsidium Stuttgart
Original-Content von: Polizeipräsidium Stuttgart, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.06.2020 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2376966
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-S
Stadt:
Stuttgart-Bad Cannstatt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Festnahme nach Einbruch in Kindergarten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).