200618 - 0594 Frankfurt-Bockenheim: Jugendliche rauben Mann an U-Bahn-Station aus
(ots) - (em) In der vergangenen Nacht hat eine Gruppe Jugendlicher an der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" einen 32-jährigen Mann ausgeraubt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Gegen 23.30 Uhr befand sich der 32-Jährige in der B-Ebene der Station und wartete auf die Linie U6. Zur gleichen Zeit hielten sich dort vier Jugendliche auf, von der eine immense Lautstärke ausging. Als der 32-Jährige die Vier darum bat, sich etwas leiser zu verhalten, griffen diese unvermittelt den 32-Jährigen an. Sie schlugen und traten auf ihn ein, so dass er zu Boden stürzte. Anschließend entwendeten sie ihm sein Mobiltelefon sowie Bargeld und ergriffen mit der Linie U6 in Richtung Hausen die Flucht.
Der 32-Jährige wurde leicht verletzt. Die Ermittlungen der Frankfurter Kriminalpolizei dauern an.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Frankfurt am Main Pressestelle Adickesallee 70 60322 Frankfurt am Main Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) Fax: 069 / 755-82009 E-Mail: pressestelle.ppffm(at)polizei.hessen.de Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/4627950 OTS: Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Original-Content von: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.06.2020 - 15:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2377051
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-F
Stadt:
Frankfurt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 200618 - 0594 Frankfurt-Bockenheim: Jugendliche rauben Mann an U-Bahn-Station aus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).