Untersuchungshaftbefehl wegen Verdacht der Zwangsprostitution
(ots) - Bereits am vergangenen Freitag, den 19.06.2020, konnten die Beamten der Bundespolizei im Rahmen der intensivierten Binnengrenzfahndung einen 28-jährigen rumänischen Staatsangehörigen im Seehafen Rostock festnehmen. Dieser befand sich mit einem von ihm angemieteten Fahrzeug mit weiteren drei Landsmännern auf dem Weg nach Dänemark. Im Rahmen der Kontrolle konnte bei dem 28-Jährigen ein bestehender Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Ingolstadt vom 12. Juni 2020 wegen eines Ermittlungsverfahrens zur Zwangsprostitution festgestellt werden. Demnach ist er dringend verdächtig vom Dezember 2019 bis zum Juni 2020 eine Frau gezwungen zu haben, sich in einem Intranet-Portal anzumelden und der Prostitution nachzugehen. Da sie sich weigerte, sollte sie unter Gewaltanwendung hierzu gezwungen werden. Im Zusammenhang mit den Gewaltanwendungen erlitt sie zum Teil schwere Verletzungen. Nach seiner Festnahme wurde er dem Haftrichter vorgeführt und eine Verbringung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt angeordnet. Das von ihm angemietete Fahrzeug wurde auf Bitte der Mietfirma sichergestellt und noch am selbigen Tag abgeholt.
Zu einer weiteren Festnahme durch die Bundespolizei kam es ebenfalls im Seehafen Rostock am Morgen des 22. Juni 2020. Mit Haftbefehl gesucht wurde von der Staatsanwaltschaft Görlitz ein 49-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Insgesamt waren von ihm 511,23 Euro, nebst Verfahrenskosten, zu entrichten, um einer 15-tägigen Haftstrafe zu entkommen. Nach Zahlung der Geldstrafe konnte dieser seine Reise fortsetzen.
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Datum: 22.06.2020 - 13:02 Uhr
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