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Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main prüft Einsatz von Saisonarbeitern und Erntehelfern im Großraum Frankfurt-

ID: 2379885

(ots) - Enge Zusammenarbeit von Zoll und Arbeitsschutzverwaltung unter Berück-sichtigung der aktuellen Pandemielage

Am 19. Juni prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Frankfurt am Main im Rahmen der Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämp-fungsgesetz (SchwarzArbG) den Einsatz von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern in vier landwirtschaftlichen Betrieben. Dabei waren 13 Einsatzkräfte des Hauptzoll-amtes Frankfurt am Main im Einsatz. Die Arbeitsverhältnisse von 36 Personen wur-den überprüft. Die Prüfung erfolgte verdachtsunabhängig. Im Fokus standen dabei sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Aspekte sowie die Einhaltung von Mindestlohnregelungen. Aufgrund der aktuellen Pandemielage waren die Kräfte des Zolls bei den Prüfungen mit Bediensteten der örtlich zuständigen Arbeitsschutzbe-hörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, zusammen vor Ort. Die Arbeitsschutz-behörden der Länder überwachen die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften am Ar-beitsplatz.

In 18 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie sechs Mal der Verdacht auf Nichteinhaltung der sozial-versicherungsrechtlichen Beitragsabführungspflichten und Meldebestimmungen. Die Auswertung der gewonnenen Prüferkenntnisse dauert an.

Zusatzinformation: Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage: Die Kräfte des Zolls arbeiten im Rahmen der Prüftätigkeit vor Ort eng mit den Ar-beitsschutzbehörden der Länder und den Gesundheitsämtern zusammen. Die Ar-beitsschutzbehörden der Länder überwachen die gesetzlichen Arbeitsschutzvor-schriften am Arbeitsplatz. Hinweise auf Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, welche die FKS im Rahmen ihrer Prüfungen nach dem Schwarz-ArbG feststellt, werden zeitnah an die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder weitergeleitet. Regelmäßig werden gemeinsame Prüfmaßnahmen von FKS und zu-ständigen Arbeitsschutzbehörden durchgeführt. Zoll und Arbeitsschutzverwaltungen werden ihre enge Zusammenarbeit insbesondere unter Berücksichtigung der aktuel-len Pandemie-Lage weiter verstärken, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die Arbeitgeber sicherzustellen. Die derzeit geltenden Regelungen zu Quarantäne, separater Unterbringung oder räumlich von anderen Beschäftigten getrennter Tätigkeit prüfen die jeweils zuständigen Landesbe-hörden.





Jahresergebnisse der FKS für das Jahr 2019 (des HZA Frankfurt am Main): Unser Einsatz hilft, faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und reguläre Beschäftigung bei gerechter Bezahlung zu sichern. Das Hauptzollamt Frankfurt am Main führte im Jahr 2019 umfangreiche Prüfungen bei 370 Arbeitgebern durch. 3.186 Personen wurden befragt. Die Schadensumme im Rahmen der straf-und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf 6,5 Millionen Euro. 796 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen, sowie 534 Bußgeldverfahren. 357 Strafverfahren wurden eingeleitet, sowie 198 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Die Summe der festgesetzten Geldbußen beläuft sich auf 97.751 Euro. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vollstreckte Vermögensarreste in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro, und sicherte vorläufig Vermögen in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro. Darüber hinaus wurden Ermittlungen gegen eine Tätergruppierung von Servicefirmenbetreibern geführt, die über mehr als 10 Jahre sieben verschiedene Servicefirmen im Baubereich betrieben haben. Diese sogenannten Servicefirmen erbrachten aber keine eigenen Bauleistungen, sondern wurden zu illegalen Zwecken, insbesondere zur Ausstellung von sog. Abdeckrechnungen, gegen Provisionszahlung betrieben. Auf den Konten der Servicefirmen wurden im ermittelten Tatzeitraum mehr als 100 Millionen Euro eingezahlt. Durch den Verkauf der sog. Abdeckrechnungen wurden die Rechnungskäufer in die Lage versetzt, Schwarzlohnzahlungen an eigene Arbeitnehmer, die nicht oder nicht richtig zur Sozialversicherung gemeldet waren, zu verschleiern. Am 6.Dezember 2019 verhängte das Landgericht Frankfurt folgende Haftstrafen: Fünf Jahre und vier Monate, drei Jahre und vier Monate, zwei Jahre und fünf Monate, zwei Jahre auf Bewährung und 500 Arbeitsstunden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufundfamilie". Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main Stabsstelle Kommunikation Christine Straß Telefon: 069 / 690 73396 E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de www.zoll.de

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Datum: 23.06.2020 - 11:20 Uhr
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