Zoll prüft Landwirtschaft auf Schwarzarbeit
(ots) - *** Bundesweite Schwerpunktprüfung am 19. Juni 2020 *** 36 Zöllner prüfen 126 Arbeitnehmer in der Landwirtschaft *** In 18 Fällen Hinweise auf Schwarzarbeit ***
Das Hauptzollamt Oldenburg beteiligte sich am 19. Juni 2020 mit 36 Einsatzkräften seiner Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) an einer bundesweit zeitgleich angelegten Schwerpunktprüfung. Landwirtschaftliche Betriebe und Erntehelfer standen im Fokus der Kontrollen.
Am 19. Juni 2020 führten Einsatzkräfte des Hauptzollamts Oldenburg Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch. Die Zöllner kontrollierten durch die direkte Befragung von Arbeitnehmern und Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern insbesondere, ob die in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind, die Arbeitsbedingungen nach Maßgabe der Mindestlohnvorschriften eingehalten wurden und ob ausländische Arbeitnehmer die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.
"Uns ist die momentan besondere Situation sehr bewusst. Wir achten genau auf die aktuellen Vorschriften zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Unsere direkten Kontrollansprachen an Arbeitnehmer und -geber laufen weiter, denn ein fairer Wettbewerb will gesichert bleiben," so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, zur aktuellen Schwerpunktprüfung der FKS.
126 Arbeitnehmer wurden überprüft, in 17 Fällen geben die Befragungen erste Hinweise auf Schwarzarbeit und werden weitere Prüfungen durch die FKS nach sich ziehen.
Die Kontrollmaßnahmen erstreckten sich über den gesamten Zuständigkeitsbezirk des Hauptzollamts Oldenburg. Prüfschwerpunkte bildeten dabei das Oldenburger Umland, Ostfriesland und Friesland.
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Datum: 24.06.2020 - 10:50 Uhr
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