Schwerpunktprüfung in Betrieben der Landwirtschaft Rund 30 Beanstandungen bei 66 Prüfobjekten in Sachsen-Anhalt
(ots) - Am 19. Juni 2020 fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung bei Betrieben der Landwirtschaft statt.
In ganz Sachsen-Anhalt wurden mehr als 350 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei wurden in 66 Landwirtschaftsbetrieben 31 Sachverhalte festgestellt, die weitergehende Prüfungen erforderlich machen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Magdeburg hat in den Zuständigkeitsbereichen der Standorte Magdeburg, Dessau, Halle, Sangerhausen und Stendal mit rund 80 Einsatzkräften im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) den Einsatz von Saisonarbeitskräften/Erntehelfern in der Landwirtschaft insbesondere im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche und ggf. aufenthaltsrechtliche Fragestellungen sowie die Einhaltung von Mindestlohnregelungen geprüft.
Die FKS arbeitete auch bei dieser Schwerpunktprüfung vor Ort eng mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder und den Gesundheitsämtern zusammen. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder überwachen die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften am Arbeitsplatz. Hinweise auf Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, welche die FKS im Rahmen ihrer Prüfungen nach dem SchwarzArbG feststellt, werden zeitnah an die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder weitergeleitet. Regelmäßig werden gemeinsame Prüfmaßnah-men von FKS und zuständigen Arbeitsschutzbehörden durchgeführt. Zoll und Arbeitsschutzverwaltungen werden ihre enge Zusammenarbeit insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Lage weiter verstärken, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die Arbeitgeber sicherzustellen.
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Datum: 24.06.2020 - 15:25 Uhr
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