Leistungsmissbrauch zum Dritten
(ots) - Weil er nach Feststellung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach im Oktober und November letzten Jahres Arbeitslosengeld von mehr als 1.000 Euro von der Agentur für Arbeit Offenburg bezogen hatte, gleichzeitig aber einer bezahlten Arbeit nachgegangen war, verurteilte das Amtsgericht Offenburg einen 45jährigen Mann mit Wohnsitz am Ort zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Durch einen Datenabgleich zwischen Rentenversicherungsträger und Sozialkasse waren die Zöllner dem Mann auf die Schliche gekommen. Er war zudem kein Unbekannter: Wegen eines ähnlichen Vergehens wurde gegen ihn im November 2019 bereits ein Bußgeld verhängt, ein weiteres Strafverfahren, ebenfalls wegen Betrugs zum Nachteil der Arbeitsagentur, ist noch anhängig.
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Datum: 25.06.2020 - 09:00 Uhr
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