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Bundespolizei gibt nützliche Hinweise zum Ferienstart am Düsseldorfer Flughafen

ID: 2381303

(ots) - Nordrhein-Westfalen steht kurz vor Beginn der Sommerferien in diesem Jahr. Die Flughafen Düsseldorf GmbH hat sich ebenfalls auf die Wiederaufnahme des Flugverkehrs vorbereitet, um allen Passagieren aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen einen möglichst angenehmen Start in den Urlaub zu ermöglichen.

Damit die Urlaubsfreude nicht schon am Flughafen endet, sollten die Passagiere neben ihren Reiseunterlagen und Flugtickets auch auf die Gültigkeit ihrer Reisedokumente achten. Dazu zählt auch sich über die Einreisevoraussetzungen des jeweiligen Ziellandes zu informieren. Alle Hinweise können unter www.bundespolizei.de nachgelesen werden. Ebenso sollten Reisende entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Airline rechtzeitig am Flughafen sein und sich gleich nach dem Check-In umgehend zur Luftsicherheitskontrolle begeben.

Die Verhaltensvorgaben und Hygienevorschriften im Zusammenhang der Covid-19 Pandemie müssen auch bei den Kontrollen der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf beachtet werden. Folgende Hinweise der Bundespolizei sollen Reisenden über die geänderten Kontrollmodalitäten Aufschluss geben und bei der Vorbereitung auf die Kontrollen helfen:

Da auch in der Luftsicherheitskontrolle das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes sowohl durch Luftsicherheitsassistenten des beauftragten Dienstleisters DSW wie auch Reisende vorgeschrieben ist, wurden die Kontrollprozesse entsprechend angepasst, so dass nun wieder eine höhere Durchflusszahl als noch vor Wochen gewährleistet wird. Die Kontrolle unter Einhaltung aller Gesundheits- und Hygienestandards wird jedoch ein wenig mehr Zeit in Anspruch nehmen. Um den einzuhaltendem Mindestabstand zu verdeutlichen, sind die Kontrollstellen und Anstellbereiche mit Bodenmarkierungen versehen. Der Zutritt in die Kontrollstelle ist ausschließlich einzeln und auf Weisung des Personals zulässig. Sollte eine manuelle Nachkontrolle des Reisenden durch das Sicherheitspersonal erforderlich sein, stellt sich die Kontrollkraft seitlich oder hinter den zu kontrollierenden Reisenden. Die Vorschriften bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten und verbotener Gegenstände im Handgepäck sind ebenfalls zu berücksichtigen.





Die vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln gelten auch vor und nach der Grenzkontrolle. Erst zur Kontrolle ist der Mund- und Nasenschutz abzunehmen. So kann ein zweifelsfreier Abgleich zwischen Person und Reisedokument erfolgen. Da die Grenzkontrollschalter mit einer Glasscheibe zwischen Reisenden und kontrollierenden Beamtinnen und Beamten ausgestattet sind, bleiben die Hygienestandards gewahrt. Nach abgeschlossener Kontrolle ist der Mund- und Nasenschutz wieder anzulegen.

Der Leiter der Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf, Leitender Polizeidirektor Helge Scharfscheer: "Die Sicherheit des Luftverkehrs und damit auch der Passagiere hat für uns oberste Priorität. Um auch Wartezeiten möglichst gering zu halten, haben Flughafengesellschaft, Bundespolizei und der beauftragte Sicherheitsdienstleister abgestimmte Hygienemaßnahmen umgesetzt, um so dem Reisendenaufkommen Rechnung zu tragen."

Wir, die Bundespolizei, wollen, dass Sie sicher reisen!

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 25.06.2020 - 09:31 Uhr
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