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Zoll prüft Betriebe des Landwirtschaftssektors

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(ots) - In engem Schulterschluss mit den zuständigen Arbeitsschutzbehörden, den Gewerbeaufsichtsämtern der Landratsämter und den für die Einhaltung der Hygienebestimmungen zuständigen Gesundheitsämtern prüften Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am 19. Juni 2020 Arbeitsverhältnisse im Landwirtschaftssektor und dort insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben. Im Fokus gezielter und bundesweiter Prüfungsmaßnahmen standen Arbeitgeber, die Erntehelfer im Obst- und Gemüseanbau in ihren Betrieben beschäftigen. Begleitet wurden die Maßnahmen von einer Beschäftigten des zuständigen Gesundheitsamts und einem Beschäftigten des zuständigen Gewerbeaufsichtsamts.

"Kontrolliert haben wir, ob Mindestlohnvorgaben sowie sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten beachtet und fällige Beiträge ordnungsgemäß zur Sozialversicherung abgeführt werden. Wie immer prüfen wir natürlich auch, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht erhalten haben und ob ggf. Ausländer illegal beschäftigt sind," so Jörg Lehmann, kommissarischer Leiter des Sachgebietes Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Am Kontrolltag wurden durch die 44 Zöllnerinnen und Zöllner der beiden Prüfteams aus Heilbronn und Tauberbischofsheim zusammen 177 Personenbefragungen in 16 unterschiedlichen Betrieben aus den Landkreisen Heilbronn, Ludwigsburg und Schwäbisch Hall durchgeführt.

Aktuell erfolgen hinsichtlich 14 geprüfter Arbeitsverhältnisse weitere Prüfungen, da sich Hinweise auf mögliche Schwarzarbeit ergaben.

Zusatzinformationen:

Der Zoll und zuständige Arbeitsschutzbehörden führen regelmäßig gemeinsame Prüfmaßnahmen durch. Zoll und Arbeitsschutzverwaltungen werden ihre enge Zusammenarbeit insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Lage weiter verstärken, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die Arbeitgeber sicherzustellen. Die derzeit geltenden Regelungen zu Quarantäne, separater Unterbringung oder räumlich von anderen Beschäftigten getrennter Tätigkeit prüfen die jeweils zuständigen Landesbehörden.





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Datum: 25.06.2020 - 16:00 Uhr
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