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E-Scooter kontrolliert

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(ots) - Beamte der Polizeiinspektion Haßloch kontrollierten am Dienstag, 23.06., in der Mittagszeit einen Roller mit Elektro-Antrieb in der Straße Am Zwerchgraben in Haßloch. Da der 34-jährige Fahrer das Fahrzeug ohne Versicherungskennzeichen führte, besteht wohl auch kein Versicherungsschutz, weswegen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz eingeleitet werden musste.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass bei sogenannten E-Scootern (mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h) zwar keine Helmpflicht besteht und auch keine Fahrerlaubnis benötigt wird, aber trotzdem einiges zu beachten ist. So benötigt der E-Scooter analog einem Fahrrad lichttechnische Einrichtungen, zwei voneinander unabhängige Bremsen, sowie eine helltönende Glocke (oder genehmigte Hupe). Eine Betriebserlaubnis ist genau so Pflicht wie ein Versicherungskennzeichen in Form einer geklebten Plakette und somit natürlich auch eine bestehende Haftpflichtversicherung. Mitfahrer sind nicht zulässig, der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Und da es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, gelten auch die üblichen für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften, wie zum Beispiel eine Alkoholisierung des Fahrers von unter 0,5 Promille.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Haßloch Matthias Schramm

Telefon: 06324-933-0 / -156 E-Mail: pihassloch(at)polizei.rlp.de

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Datum: 25.06.2020 - 17:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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