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--- Landkreis - Polizei nutzt Bodycams ---

ID: 2382113

(ots) - Ab sofort setzt die Polizei Bodycams im Landkreis Diepholz als zusätzliches Einsatzmittel ein. Die circa zigarettenschachtelgroßen Bodycams werden von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Schulterbereich an der Uniform getragen und sollen vor allem potenzielle Gewalttäter/-innen abschrecken.

Bereits seit Ende 2016 wurde der Einsatz von Körperkameras, besser bekannt als "Bodycams", in einem Pilotprojekt von der Polizei im Land Niedersachsen und der Polizeidirektion Oldenburg getestet.

"Der Einsatz von Bodycams soll zum Schutz vor aggressivem und respektlosem Verhalten beitragen. Die präventive Wirkung kann zudem zu einer Deeskalation in Einsätzen beitragen.", so Polizeioberrätin Christina Kappenberg, Leiterin Einsatz der Polizeiinspektion Diepholz.

Neben dieser präventiven Wirkung können die Kameraaufzeichnungen auch als objektives Beweismittel dienen.

Die Zahl der Straftaten zum Nachteil von Polizistinnen und Polizisten ist in den vergangenen drei Jahren zwar auf einem gleichbleibenden Niveau geblieben, gleichwohl wurden jedoch mehr Beamtinnen und Beamte verletzt.

Neben der offen sichtbaren Trageweise sind die entsprechenden Beamtinnen und Beamten durch die Aufschrift "Videoaufzeichnung" gekennzeichnet. Darüber hinaus wird die Aufzeichnung angekündigt. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams ergeben sich aus dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz. Gemäß § 32 Abs. 4 NPOG kann die Polizei unter bestimmten Bedingungen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder von Maßnahmen zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch am Körper getragene Aufzeichnungsgeräte Bild- und Tonaufnahmen offen im öffentlichen Raum anfertigen. Ein Einsatz der Bodycams im privaten Bereich, z.B. in Wohnungen, ist somit nicht erlaubt. Die Bodycams befinden sich bis zu einer Aktivierung in einer solchen Einsatzsituation im Stand-by-Modus. Die Bodycams werden zusätzlich nur durch beschulte Beamtinnen und Beamten getragen. Weiterhin werden die Aufzeichnungen nach 28 Tagen gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel dienen. Durch den Einsatz der Körperkameras wird als zusätzlicher Effekt nicht nur eine bessere Nachvollziehbarkeit von Einsätzen gewährleistet, sondern auch eine Transparenz in Bezug auf polizeiliche Maßnahmen.





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Datum: 26.06.2020 - 09:22 Uhr
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